Referenzentscheidung: cc • Nr. 03-16.496 • 2004-12-08 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Verstößt gegen das Gesetz vom 16.-24. August 1790 in Verbindung mit Artikel 378 der neuen Zivilprozessordnung, das Berufungsgericht, das einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens ablehnt, der von der Partei gestellt wurde, deren Räumung verlangt wurde, während das Verwaltungsgericht nicht endgültig über den Rechtsbehelf dieser Partei gegen die Verwaltungsentscheidungen entschieden hatte, die den Eigentumsübergang des betreffenden Grundstücks bewirken.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsbehelfsfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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