Referenzentscheidung: cc • N° 20-11.726 • 2021-03-04 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Wer die Verletzung des Rechts auf Achtung seines Privat- und Familienlebens und seiner Wohnung, das durch Artikel 8 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert wird, geltend macht, muss ein persönliches Interesse an der Klage nachweisen, indem er darlegt, dass er Opfer der behaupteten Verletzung ist. Daraus folgt, dass ein Eigentümer nicht befugt ist, die Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben seiner Mieter geltend zu machen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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