Referenzentscheidung: cc • N° 72-11.058 • 1973-03-07 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
IN ZWEITER INSTANZ WURDE BEREITS JETZT ENTSCHEIDEN, DASS DIE GENANNTE UNTERVERMIETUNG IHM GEGENÜBER WIRKSAM IST, AUS… GRÜNDEN, DASS SIE MAI 1956, DANN, LÄUT DEM RECHTSMITTEL, EINERSEITS, DIE KENNTNIS DES VERMIETERS VON DER UNTERVERMIETUNG IN ZWEITER INSTANZ OHNE AUSDRÜCKLICHE ERLAUBNIS, UND SCHLIESSLICH, DASS DIE SACIM NUR EINE UNTERVERMIETUNG HATTE, IST DER ERSTE RECHTSMITTELGRUND ALS VOREILIG UNZULÄSSIG.
WEITERHIN WIRD FESTGESTELLT, DASS EINE UNTERVERMIETUNG GEGENÜBER DEM HAUPTVERMIETER WIRKSAM IST UND NICHT DURCH ETWAIGE MÄNGEL DES MIETVERTRAGS, DER ZUR UNTERVERMIETUNG GEFÜHRT HAT, BEEINTRÄCHTIGT WIRD.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Anwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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📌 Gilt das für Ihre Situation? Maître Cécile Zakine, französische Immobilienanwältin, praktiziert in ganz Frankreich.
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