Referenzentscheidung: cc • N° 21-20.464 • 2022-11-09 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung bringt eine wichtige Klarstellung für Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Wer sich dazu hingibt oder seine Mitwirkung leiht, durch eine Vermittlungs- oder Verhandlungstätigkeit oder durch die Bereitstellung einer digitalen Plattform, an der Vermietung einer möblierten Wohnung unter Verstoß gegen Artikel L. 631-7 des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs, dessen spezifische Verpflichtungen in Artikel L. 324-2-1 des Tourismusgesetzbuchs vorgesehen sind, unterliegt nicht der in Artikel L. 651-2 des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs vorgesehenen Zivilstrafe
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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