Entscheidungsreferenz: cc • N° 03-10.002 • 2004-11-17 • Entscheidung einsehen →
Sie sind Eigentümer einer Wohnung in Sophia-Antipolis oder Vallauris, und Ihr Verwalter teilt Ihnen mit, dass die Eigentümerversammlung (AG) die Installation individueller Heiz- und Warmwasserzähler beschlossen hat. Gute Nachricht, denken Sie: Sie werden künftig nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch bezahlen. Doch einige Monate später steigt Ihre Vorauszahlung. Sie stellen fest, dass die Verteilung der Heizkosten ohne erneute Abstimmung geändert wurde. Ist das rechtmäßig? Der Kassationsgerichtshof hat entschieden: Ja, wenn die AG bereits die Installation der Zähler gemäß den gesetzlichen Vorschriften beschlossen hat. Erläuterungen.
Der Sachverhalt: Eine alltägliche Geschichte
Herr X, Eigentümer einer Einheit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Sophia-Antipolis, wird von der Gemeinschaft auf Zahlung rückständiger Heizkosten verklagt. Er bestreitet dies: Seiner Ansicht nach wurde die neue Kostenverteilung, die sich aus der Installation individueller Zähler ergibt, nie von der Eigentümerversammlung beschlossen. Er beruft sich auf Artikel 11 des Gesetzes vom 10. Juli 1965, der vorschreibt, dass jede Änderung der Kostenverteilung mit der Mehrheit der Eigentümer beschlossen werden muss. Die Gemeinschaft entgegnet, dass die AG die Installation der Zähler in Anwendung des Dekrets vom 30. September 1991 (Artikel R. 131-2 ff. des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs) beschlossen habe und die neue Verteilung automatisch daraus folge. Das Gericht gibt der Gemeinschaft recht. Herr X legt Berufung ein und anschließend Revision ein. Der Kassationsgerichtshof weist seine Revision zurück.
Die Begründung des Gerichts – aufgeschlüsselt
Der Kassationsgerichtshof hebt das Berufungsurteil auf, jedoch aus einem anderen Grund: Er wirft dem Berufungsgericht vor, nicht geprüft zu haben, ob die Eigentümer mit derselben Mehrheit eine neue Kostenverteilung beschlossen hätten. Tatsächlich stellt er klar, dass der Beschluss zur Installation der Zähler, der gemäß den gesetzlichen Vorschriften gefasst wurde, vom Grundsatz der Unabänderlichkeit der in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilung abweicht. Mit anderen Worten: Sobald die Eigentümer die Installation der Zähler beschlossen haben, ist die neue Verteilung eine direkte Folge und muss nicht erneut abgestimmt werden. Vorsicht jedoch: Der ursprüngliche Beschluss muss ordnungsgemäß und unangefochten sein. Was nur wenige wissen: Das Dekret von 1991 schreibt die Individualisierung der Heizkosten vor, und die Teilungserklärung muss dem entsprechen. Kurz gesagt: Die Eigentümerversammlung kann von diesem Grundsatz nicht abweichen; sie muss das Gesetz anwenden.
Was das für Sie konkret bedeutet
Wenn Sie Eigentümer in einer Wohnanlage in Vallauris sind, wissen Sie: Der Beschluss zur Installation individueller Zähler führt automatisch zu einer neuen Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten, ohne dass eine zweite Abstimmung erforderlich ist. Aber Vorsicht: Diese neue Verteilung muss den Regeln der Kunst entsprechen: Sie muss proportional zum tatsächlichen Verbrauch jeder Einheit sein. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Verteilerschlüssel fehlerhaft ist, können Sie ihn innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Versammlungsprotokolls anfechten. In meiner Praxis bin ich auf Fälle gestoßen, in denen der Verwalter die Verteilung ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Flächen geändert hat, was zu Mehrkosten für einige Eigentümer führte. In diesem Fall ist ein Rechtsbehelf möglich. Ein Rechenbeispiel: Ein Eigentümer eines Studios in Sophia-Antipolis kann seine Heizkosten von 300 € auf 150 € pro Jahr sinken sehen, während der Eigentümer einer großen Wohnung einen Anstieg verzeichnen wird. Das ist das Ziel: Bezahlen nach Verbrauch.
Vier Tipps zur Vermeidung solcher Streitigkeiten
- Prüfen Sie die Ordnungsmäßigkeit des Installationsbeschlusses: Stellen Sie sicher, dass die AG die Installation der Zähler mit der erforderlichen Mehrheit (einfache oder absolute Mehrheit je nach Fall) beschlossen hat. Wenn der Beschluss angefochten wird, beantragen Sie innerhalb von zwei Monaten dessen Aufhebung.
- Konsultieren Sie das Versammlungsprotokoll: Lesen Sie die Beschlüsse sorgfältig. Wenn ein Beschluss die Installation von Zählern erwähnt, muss er klarstellen, dass die Kostenverteilung entsprechend geändert wird. Andernfalls verlangen Sie eine Klarstellung.
- Bewahren Sie Ihre Kostenabrechnungen auf: Vergleichen Sie Ihre Kosten vor und nach der Installation. Wenn Ihnen die Erhöhung ungerechtfertigt erscheint, fordern Sie vom Verwalter eine detaillierte Berechnung. Sie haben das Recht, die Buchhaltungsunterlagen einzusehen.
- Lassen Sie sich bei den Versammlungen unterstützen: Wenn Sie Eigentümer in Vallauris oder anderswo sind, kann Ihnen rechtlicher Rat helfen, die Auswirkungen von Abstimmungen zu verstehen. Manchmal kann eine einfache Frage in der Versammlung einen kostspieligen Rechtsstreit vermeiden.
Vertiefung: Weitere Rechtsprechung und Entwicklungen
Der Kassationsgerichtshof hat diese Position in mehreren späteren Urteilen bestätigt, insbesondere in einem Urteil vom 8. März 2018 (Nr. 16-27.234), in dem er klarstellt, dass die Änderung der Kostenverteilung infolge der Installation individueller Zähler gesetzlich vorgeschrieben ist und nicht vom Willen der Eigentümer abhängt. Die Gerichte sind daher streng: Wenn die AG die Installation beschlossen hat, ist die neue Verteilung zwingend.

