Entscheidungsreferenz: cc • N° 08-15.878 • 2009-12-16 • Entscheidung einsehen →
In diesem Fall hatte ein Eigentümer, Herr Y., auf einem an einen Staatswald angrenzenden Grundstück Bauten (Schuppen, Unterstand) errichtet. Das Nationale Forstamt (ONF) stellte nach einer Grenzfeststellung (bornage) einen Grenzübertritt fest, erstellte ein Strafprotokoll und ließ auf Anordnung des Präfekten die Bauwerke ohne Anrufung eines Gerichts abreißen. Herr Y. erhob daraufhin Klage wegen voie de fait (rechtswidriger Verwaltungshandlung). Der Kassationshof gab jedoch in einem Urteil vom 16. Dezember 2009 der ONF recht. Was ist passiert? Und vor allem, welche Lehren sind daraus für angrenzende Grundstückseigentümer zu ziehen?
Der Sachverhalt: eine alltägliche Geschichte
Der Fall beginnt bescheiden. Ein Privatmann, Herr Y., ist Eigentümer eines an einen Staatswald grenzenden Grundstücks. Seit Jahren nutzt er einen Teil des angrenzenden Waldes, errichtet dort leichte Bauten – Schuppen, Gartenhaus – und geht davon aus, dass dieser Landstreifen ihm gehört. Doch eines Tages führt die ONF eine Grenzfeststellung (amtliche Grundstücksabgrenzung) durch und stellt fest, dass die Bauten von Herrn Y. auf das Waldgebiet übergreifen. Mit anderen Worten: Herr Y. hat auf einem Grundstück gebaut, das ihm nicht gehört.
Die ONF erstellt daraufhin ein Strafprotokoll (PV), das die unberechtigte Nutzung feststellt. Auf der Grundlage dieses PV erlässt der Präfekt eine Verfügung, die die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands anordnet. Ohne weitere Formalitäten reißt die ONF die Bauten von Herrn Y. ab. Dieser, wütend, verklagt die ONF wegen voie de fait – also einer so rechtswidrigen Verwaltungshandlung, dass sie einer Verletzung des Eigentumsrechts gleichkommt.
Das Berufungsgericht und später der Kassationshof weisen seine Klage ab. Nach Ansicht der Richter hat die ONF keine voie de fait begangen, da sie im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse handelte: Artikel L. 173-4 des Forstgesetzbuchs (heute anderweitig kodifiziert) erlaubt ihr, nach einem PV und einer Präfekturverfügung den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Es spielt keine Rolle, dass Herr Y. das Eigentum an dem fraglichen Streifen bestreitet: Die Grenzfeststellung von 1981, die die Grenzen festlegte, war verbindlich.
Die Begründung des Gerichts – im Detail
Um dieses Urteil zu verstehen, muss man zwei Schlüsselbegriffe erfassen: voie de fait und die Befugnisse der ONF.
Die voie de fait ist der „böse Begriff“ des Verwaltungsrechts. Grundsätzlich darf die Verwaltung ein privates Grundstück nicht in Besitz nehmen oder zerstören, ohne dass ein Richter dies genehmigt hat, es sei denn, es liegt ein Notfall vor. Tut sie es dennoch, begeht sie eine voie de fait, und Sie können den ordentlichen Richter (nicht das Verwaltungsgericht) anrufen, um Schadensersatz zu verlangen. Hier sagt der Kassationshof jedoch: Die ONF hat keine voie de fait begangen, weil sie handeln durfte.
Welches Recht? Artikel L. 173-4 des Forstgesetzbuchs (in der damals geltenden Fassung) sieht vor, dass die ONF auf Anordnung des Präfekten und nach einem PV, das den Zustand der Örtlichkeit feststellt, diese in ihren ursprünglichen Zustand versetzen kann. Mit anderen Worten: Wenn jemand illegal im Staatswald baut, kann die ONF ohne Einschaltung eines Gerichts abreißen. Dies ist eine Ausnahme vom Grundsatz des Schutzes des Privateigentums.
Die Richter stellen fest, dass in diesem Fall zwei Bedingungen erfüllt waren: Es wurde ein Strafprotokoll erstellt und eine Präfekturverfügung erlassen. Es spielt keine Rolle, dass Herr Y. das Vorliegen des Grenzübertritts bestreitet (d.h. die Tatsache, dass seine Bauten auf dem Grundstück der ONF standen). Die Grenzfeststellung von 1981, die damals nicht angefochten wurde, war maßgeblich. Kurz gesagt: Die ONF hat nicht willkürlich gehandelt; sie hat das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren eingehalten.
Was nur wenige wissen: Diese Entscheidung bestätigt eine ständige Rechtsprechung: Die Forstverwaltung verfügt über eine besondere Polizeigewalt zum Schutz des Waldes. Vorsicht jedoch: Diese Befugnis ist nicht absolut. Hätte die ONF ohne PV und Präfekturverfügung abgerissen, dann wäre das eine voie de fait gewesen.
Was das für Sie konkret bedeutet
Wenn Sie Eigentümer eines an einen Staatswald angrenzenden Grundstücks sind, betrifft Sie diese Entscheidung direkt. Stellen Sie sich vor, Sie haben Zweifel an den Grenzen Ihres Grundstücks. Wenn Sie über die Grenzmarkierung hinaus bauen, kann die ONF eines Tages Ihren Schuppen, Ihre Garage oder sogar Ihr Haus abreißen, und Sie können dies nicht durch eine Klage wegen voie de fait verhindern. Ihr einziger Rechtsbehelf wäre, die Grenzfeststellung selbst anzufechten, aber das ist ein anderes, langwieriges und kostspieliges Verfahren.
Ein konkretes Beispiel: Sie kaufen ein Haus mit einem großen bewaldeten Garten. Aus Sicherheit lassen Sie einen Zaun entlang dessen errichten, was Sie für Ihre Grenze halten. Aber die offizielle Grenzfeststellung, die 20 Jahre zuvor durchgeführt wurde, zeigt, dass Ihr Zaun 3 Meter in den Staatswald hineinragt. Die ONF kann die Versetzung des Zauns verlangen oder ihn sogar zerstören, wenn er als Bauwerk gilt. Und Sie können sich nicht auf Ersitzung (usucapion) berufen, um Eigentümer dieses Streifens zu werden: Staatswälder sind unersitzbar.
Wenn Sie Mieter eines Grundstücks am Waldrand sind, müssen Sie besonders vorsichtig sein. Überprüfen Sie vor Unterzeichnung eines Mietvertrags die Katastergrenzen und die Grenzfeststellung. Im Falle eines Grenzübertritts wird der Eigentümer belangt, aber Sie könnten Ihren Besitz verlieren.
Wenn Sie schließlich ein Immobilienprofi sind (Makler, Bauträger), müssen Sie vor jeder Transaktion eines an einen Staatswald angrenzenden Grundstücks unbedingt eine Grenzfeststellung durchführen lassen. Ein Fehler von wenigen Metern kann zu Abrissen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen.
Vier Tipps zur Vermeidung solcher Streitigkeiten
- Lassen Sie eine streitige Grenzfeststellung durchführen (bornage contradictoire) mit dem Forstamt, bevor Sie bauen oder einen Zaun errichten. Dies ist die einzige Möglichkeit, die genauen Grenzen verbindlich festzulegen.
- Überprüfen Sie die Katasterunterlagen (cadastre) und die Grenzfeststellungsprotokolle. Oft liegen die Grenzen seit Jahrzehnten fest, und ein Irrtum ist möglich.
- Bauen Sie nicht im Zweifel: Wenn Sie sich über die Grenze nicht sicher sind, verschieben Sie Ihr Bauvorhaben um einige Meter in Ihr Grundstück hinein. Ein paar Meter Abstand sind besser als ein Abriss.
- Konsultieren Sie einen Anwalt für Immobilienrecht, bevor Sie ein Grundstück in Waldnähe kaufen oder dort bauen. Ein Fachmann kann die Risiken einschätzen und Sie beraten.

