Entscheidungsreferenz: cc • N° 22-18.687 • 2024-09-19 • Entscheidung einsehen →
In Paray-le-Monial hält eine Familie seit Jahrzehnten Anteile an einer SCI (société civile immobilière). Der Vater, Nießbraucher (der das Recht hat, die Immobilien zu nutzen und deren Erträge zu beziehen), und die Kinder, bloße Eigentümer (die das Eigentum besitzen, es aber nicht nutzen können, solange der Nießbrauch besteht), teilen sich die Mieteinnahmen. Doch eines Tages verkauft die SCI alle ihre Immobilien. Das Geld fließt in die Kasse. Der Nießbraucher möchte diesen Erlös als Dividende ausschütten. Die bloßen Eigentümer schreien wegen Missbrauchs. Wer hat recht?
Diese Frage stellen Sie sich vielleicht, wenn Sie sich in einer Situation der geteilten Eigentumsverhältnisse (Trennung von Eigentum in Nießbrauch und bloßes Eigentum) befinden. Die Antwort ist einfach: Sofern keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, steht die Dividende aus dem Verkaufserlös dem bloßen Eigentümer zu, da der Nießbraucher an dieser Summe nur einen Quasi-Nießbrauch hat (Nutzungsrecht, aber Verpflichtung zur Rückgabe bei Beendigung des Nießbrauchs). Und vor allem begeht der Nießbraucher keinen Missbrauch, wenn er für diese Ausschüttung stimmt.
Ausführliche Erläuterung dieser Entscheidung des Kassationshofs vom 19. September 2024, die die Praxis der SCI absichert und die Rechte aller Beteiligten klärt.
Der Sachverhalt: eine alltägliche Geschichte
Frau [F], Nießbraucherin von 3.135 Anteilen einer SCI, und Herr [F], bloßer Eigentümer derselben Anteile, befinden sich im Streit. Die SCI besitzt ein beträchtliches Immobilienvermögen. 2017 verkauft sie sämtliche Immobilien. Der Verkaufserlös wird als Gesellschafterdarlehen verbucht. 2018 nimmt die Nießbraucherin an einer Hauptversammlung teil, die beschließt, diesen Erlös als Dividende auszuschütten. Herr [F] hält diese Ausschüttung für einen Missbrauch des Nießbrauchs (übermäßige Ausübung ihrer Rechte durch die Nießbraucherin) und verklagt seine Mutter auf Beendigung ihres Nießbrauchs und Schadensersatz.
Das Tribunal de grande instance von Chalon-sur-Saône und anschließend das Berufungsgericht von Dijon weisen seine Klage ab. Herr [F] legt Kassation ein. Er argumentiert, dass seine Mutter einen Missbrauch begangen habe, indem sie Beträge aus dem Verkauf von Immobilien ausschütten ließ, die normalerweise dem bloßen Eigentum und nicht dem Nießbrauch unterliegen.
Der Kassationshof weist die Kassation mit Urteil vom 19. September 2024 zurück. Er bestätigt, dass die Nießbraucherin ihr Recht nicht missbraucht hat: Die Dividende aus dem Verkaufserlös steht dem bloßen Eigentümer zu, da die Nießbraucherin an der ausgeschütteten Summe nur einen Quasi-Nießbrauch hat. Mit anderen Worten: Sie hat das Recht, das Geld zu nutzen, muss es aber bei Beendigung des Nießbrauchs zurückgeben. Für die Ausschüttung zu stimmen, ist daher kein Missbrauch.
Die Argumentation des Gerichts – aufgeschlüsselt
Der Kassationshof stützt sich auf die Artikel 578 ff. des Code civil, die den Nießbrauch (Nutzungsrecht an einer Sache) und das bloße Eigentum (Verfügungsrecht) definieren. Er erinnert an einen grundlegenden Grundsatz: Fehlt eine besondere Vereinbarung zwischen dem bloßen Eigentümer und dem Nießbraucher von Gesellschaftsanteilen, steht die Dividende aus dem Verkaufserlös sämtlicher Immobilien einer SCI dem bloßen Eigentümer zu. Warum? Weil der Verkaufserlös an die Stelle der verkauften Immobilie tritt: Er ist daher selbst ein Gegenstand des bloßen Eigentums. Der Nießbraucher kann nur die Zinsen daraus beziehen (oder, wie hier, einen Quasi-Nießbrauch an der Summe, d.h. ein Nutzungsrecht mit Rückgabepflicht).
Die Argumentation ist wie folgt: Die Ausschüttung von Dividenden aus diesem Erlös überträgt den Gesellschaftern lediglich eine Summe, die im Vermögen der SCI den Wert der verkauften Immobilien darstellt. Der bloße Eigentümer als Eigentümer des Kapitalstamms muss diesen Wert erhalten. Der Nießbraucher verwaltet die Summe nur vorübergehend. Er begeht daher keinen Missbrauch, wenn er für die Ausschüttung stimmt, da diese ihm nicht unberechtigt zugutekommt: Sie kommt dem bloßen Eigentümer zugute.
Diese Entscheidung bestätigt eine frühere Rechtsprechung (insb. Cass. civ. 3e, 12. Juli 2018, Nr. 17-21.660), präzisiert jedoch den speziellen Fall von Dividenden aus dem Verkauf von Vermögenswerten. Sie weist das Argument des Nießbrauchmissbrauchs zurück, das hätte angenommen werden können, wenn der Nießbraucher die Summe ohne Gegenleistung für persönliche Zwecke verwendet hätte. Hier entspricht die Ausschüttung dem Gesellschaftsinteresse und benachteiligt den bloßen Eigentümer nicht, der letztlich den Wert der Immobilien zurückerhält.
Was das für Sie konkret ändert
Für den bloßen Eigentümer von SCI-Anteilen: Diese Entscheidung gibt Ihnen Sicherheit: Wenn die SCI ihre Immobilien verkauft und den Erlös ausschüttet, haben Sie Anspruch auf diese Dividende. Der Nießbraucher kann sie nicht für sich behalten. Verwendet der Nießbraucher die Summe jedoch und verbraucht sie (z.B. für laufende Ausgaben), muss er sie bei Beendigung des Nießbrauchs zurückerstatten. Sie haben also eine Forderung gegen ihn. Um Konflikte zu vermeiden, vereinbaren Sie schriftlich, wie mit Verkaufserlösen umzugehen ist.
Für den Nießbraucher: Sie können für die Ausschüttung stimmen, ohne einen Missbrauchsvorwurf fürchten zu müssen. Aber Vorsicht: Die Summe, die Sie erhalten, ist ein Quasi-Nießbrauch. Sie müssen sie konservativ anlegen oder verwahren, da Sie sie dem bloßen Eigentümer bei Ihrem Tod oder bei Beendigung des Nießbrauchs zurückgeben müssen. Wenn Sie alles ausgeben, hinterlassen Sie Ihren Erben eine Schuld. Beispiel: In Digoin verkauft eine SCI eine Immobilie für 300.000 €. Der Nießbraucher erhält 150.000 € Dividende. Verwendet er diese für persönliche Renovierungen, können die bloßen Eigentümer diesen Betrag von seinem Nachlass fordern.
Für Immobilienfachleute (Notar, Anwalt, Berater): Diese Entscheidung klärt eine wichtige Frage und bietet Rechtssicherheit. Sie sollten Ihre Mandanten über die Rechtslage informieren und gegebenenfalls schriftliche Vereinbarungen empfehlen.

