Wenn die Ehe zerbricht, was wird aus der Villa mit Blick auf die Îles d'Or? In Hyères, wo der mittlere Hauspreis bei etwa 3.500 €/m² liegt (Quelle: Notaires de France – Hyères), sind Scheidung und Immobilie in Hyères oft zwei Seiten derselben rechtlichen Herausforderung. Eine Frage, die fast jedes zweite Paar im Var beschäftigt.
Scheidung und Immobilie: Der rechtliche Rahmen
Im französischen Recht hängt das Schicksal der Immobilie vom Güterstand und dem Erwerbszeitpunkt ab. Wurde die Wohnung in Hyères während der Ehe gekauft, gilt sie als gemeinschaftlich (Artikel 1401 des Code civil). Die Ehegatten sind dann zu gleichen Teilen Miteigentümer, es sei denn, der Ehevertrag enthält eine abweichende Klausel. Die Scheidung beendet diese Miteigentümergemeinschaft nicht: Artikel 815 des Code civil bestimmt, dass „niemand gezwungen werden kann, in der Miteigentümergemeinschaft zu verbleiben“. Daher muss sie beendet werden.
Mehrere Lösungen bieten sich an. Die bevorzugte Zuteilung (Artikel 831 des Code civil) ermöglicht es einem Ehegatten, die Immobilie zugeteilt zu bekommen, unter der Auflage, dem anderen eine Ausgleichszahlung zu leisten. Dieser Weg wird oft bevorzugt, wenn die Immobilie die Familienwohnung ist. Aber in Hyères, wo Küstenimmobilien hohe Werte haben, kann die Ausgleichszahlung schwer wiegen. Eine weitere Option: die Versteigerung (Artikel 1686 des Code civil), also die öffentliche Versteigerung, die vom Richter angeordnet wird, wenn sich die Parteien nicht einigen. Schließlich kann die nachscheidungsbedingte Miteigentümergemeinschaft fortbestehen, ist aber konfliktträchtig (Artikel 815-1 des Code civil).
Das Gesetz vom 26. Juli 2019 (Justizreformgesetz) hat auch die Rolle des Familienrichters am Tribunal Judiciaire de Toulon gestärkt, der nun während des Verfahrens einstweilige Maßnahmen bezüglich der Immobilie in Hyères anordnen kann.
Besonderheiten in Hyères und im Var
Der Immobilienmarkt in Hyères weist Besonderheiten auf, die die Gerichtsentscheidungen beeinflussen. Erster Befund: Die Preise liegen 15 % über dem varoisischen Durchschnitt, mit einem Preisaufschlag für küstennahe Gebiete (Halbinsel Giens, Porquerolles). Laut INSEE-Daten von 2023 hat das Var 27 % Zweitwohnsitze; in Hyères beträgt dieser Anteil 34 %. Im Scheidungsfall genießt der Hauptwohnsitz jedoch einen stärkeren Schutz (Artikel 215 des Code civil verbietet die Verfügung über die Familienwohnung ohne Zustimmung beider Ehegatten).
Am Tribunal Judiciaire de Toulon beträgt die durchschnittliche Dauer bis zum Erlass einer Nicht-Ausgleichsverfügung 4 bis 6 Monate (Quelle: aix-en-provence/les-juridictions-du-gard-et-du-var" target="_blank">Cour d’appel d’Aix-en-Provence – Daten Var). In der Zwischenzeit kann der Richter einem Ehegatten gestatten, unentgeltlich in der Wohnung in Hyères zu bleiben (Artikel 255 des Code civil). Dies ist ein entscheidender Punkt: Das Bleiben in der Wohnung ermöglicht es, den Lebensstandard der Kinder aufrechtzuerhalten, kann aber den späteren Verkauf erschweren.
Eine weitere Besonderheit: Die varoisische Küste unterliegt dem Küstengesetz (Gesetz Nr. 86-2 vom 3. Januar 1986). Bei der Versteigerung einer Villa in Hyères muss der Richter prüfen, ob die Immobilie die städtebaulichen Auflagen erfüllt (Artikel L.121-8 des Code de l'urbanisme). Ein Detail, das den Ehegatten oft nicht bekannt ist.
Wie vorgehen? Das Verfahren Schritt für Schritt
- Schritt 1: Bestandsaufnahme des Immobilienvermögens im Var – Listen Sie alle Immobilien auf (Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz, Grundstücke in Hyères). Lassen Sie deren Wert von einem Notar oder einem lokalen Makler schätzen. Der Quadratmeterpreis in Hyères variiert stark: Rechnen Sie mit 4.500 €/m² für eine Wohnung mit Meerblick, 2.800 €/m² im Stadtzentrum.
- Schritt 2: Anrufung des Familienrichters in Toulon – Reichen Sie über den Anwalt einen Scheidungsantrag ein. Beantragen Sie einstweilige Maßnahmen bezüglich der Immobilie: Nutzung der Wohnung, Verbot des Verkaufs ohne Zustimmung.
- Schritt 3: Aushandeln einer gütlichen Einigung – 70 % der Scheidungen in Hyères enden mit einer genehmigten Vereinbarung (Quelle: lokale Statistiken des TJ Toulon). Die bevorzugte Zuteilung wird oft der Versteigerung vorgezogen, da sie einen Zwangsverkauf in einem angespannten Markt vermeidet.
- Schritt 4: Bewertung der Ausgleichszahlung – Ein gerichtlich zugelassener Immobiliensachverständiger am Berufungsgericht Aix-en-Provence ermittelt den Wert der Immobilie in Hyères. Die Ausgleichszahlung ist die Differenz zwischen dem Anteil des Zuteilungsempfängers und der Hälfte des Wertes. Sie kann bar oder durch ein Privatdarlehen gezahlt werden (Achtung vor den Bankbedingungen im Var).
- Schritt 5: Versteigerung oder freihändiger Verkauf – Bei fehlender Einigung ordnet der Richter die Versteigerung durch die Anwaltskammer von Toulon an. Aber Achtung: Die Versteigerungskosten (10-15 % des Preises) mindern den Anteil jedes Ehegatten. Besser ist ein freihändiger Verkauf über ein Immobilienbüro in Hyères.
- Schritt 6: Abwicklung der Miteigentümergemeinschaft – Nach Verkauf oder Zuteilung der Immobilie unterzeichnen Sie den Notarvertrag bei einem Notar Ihrer Wahl in Hyères. Bei fortbestehender Miteigentümergemeinschaft beantragen Sie beim Richter die Bestellung eines gerichtlichen Verwalters (Artikel 815-6 des Code civil).
Was Sie unbedingt vermeiden sollten
- Verlassen Sie die eheliche Wohnung nicht ohne schriftliche Zustimmung – Wenn Sie in Hyères allein ausziehen, riskieren Sie, das Nutzungsrecht an der Familienwohnung zu verlieren. Der Richter könnte annehmen, dass Sie die Immobilie „aufgegeben“ haben. Holen Sie eine richterliche Verfügung oder eine genehmigte Vereinbarung ein.
- Unterschätzen Sie nicht die lokale Steuerbelastung – Die Grundsteuer in Hyères ist hoch (zwischen 1.000 und 3.000 € pro Jahr für eine Villa). Bei nachscheidungsbedingter Miteigentümergemeinschaft haften Sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung. Zahlt der andere nicht, kann der Fiskus die Immobilie pfänden. Sehen Sie eine Klausel in der Vereinbarung vor.
- Verkaufen Sie nicht ohne

