Referenzentscheidung: cc • N° 87-11.119 • 1988-06-15 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Aufhebung des Urteils, das einen Bauherrn mit seiner Schadensersatzklage wegen Überschwemmungen in den Kellern eines Gebäudes abweist, mit der Begründung, der Unternehmer habe den Anstieg des Grundwasserspiegels nicht vorhersehen können, der entgegen der bisherigen Entwicklung erst nach der Bauausführung eingetreten sei, ohne zu prüfen, ob dieser Unternehmer bei den zuständigen Stellen über die möglichen Schwankungen des Grundwasserspiegels über einen ausreichend langen Zeitraum Auskunft eingeholt und diese berücksichtigt habe.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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