Referenzentscheidung: cc • N° 13-86.053 • 2014-09-23 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Es obliegt der Staatsanwaltschaft nachzuweisen, dass die öffentliche Klage nicht durch Verjährung erloschen ist, und den Richtern, den Zeitpunkt der Tatbegehung festzustellen und den Beginn der Verjährungsfrist zu bestimmen. Der Kassationshof hat das Urteil aufgehoben, das den Angeklagten wegen Bauens ohne Baugenehmigung und Verstoßes gegen den Bebauungsplan verurteilt hat, indem es die Einrede der Verjährung mit der Begründung verwarf, der Angeklagte habe nicht nachgewiesen, wann die heterogenen Bauten fertiggestellt worden seien.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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