Referenzentscheidung : cc • N° 74-12.982 • 1976-04-27 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sich für Sie ändert.
Die Situation
Es kann einem Berufungsgericht nicht vorgeworfen werden, die Klage eines Geschäftskäufers auf Aufhebung des Verkaufs abgewiesen zu haben, wenn es festgestellt hat, dass er die in Artikel 13 des Gesetzes vom 29. Juni 1935 vorgesehene Frist hat verstreichen lassen und nicht mehr berechtigt war, gegenüber seinem Verkäufer Rügen wegen des Fehlens oder der Unrichtigkeit der im Abtretungsvertrag enthaltenen Angaben zu erheben.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Eine vorbeugende Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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