Referenzentscheidung: cc • N° 83-70.148 • 1984-05-23 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Der Enteignungsrichter kann dem Eigentümer eines Gebäudes in einem städtebaulichen Interventionsgebiet, das von der Gemeinde vorkaufsrechtlich erworben wurde, keine Wiederverwendungsentschädigung zusprechen, mit der Begründung, dass nach Artikel L 211-8 Absatz 3 des Code de l'Urbanisme der Preis des vorkaufsrechtlich erworbenen Gebäudes mangels einvernehmlicher Einigung nach den für die Enteignung geltenden Regeln festgelegt wird und diese Bezugnahme notwendigerweise die verschiedenen Entschädigungen umfasst, die einem Enteigneten zustehen können, insbesondere die Wiederverwendungsentschädigung, ohne zu prüfen, ob das Gebäude im Sinne von Artikel R 13-46 des Code de l'expropriation offensichtlich zum Verkauf bestimmt war.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Anwältin für Immobilien- und Bodenrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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