Referenzentscheidung: cc • N° 12-04.5 • 2013-09-30 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Transportkosten, die die Mutter der inhaftierten Person, die finanziell unabhängig von ihrem Sohn ist, persönlich für Besuche bei diesem aufgewendet hat, begründen keinen Anspruch auf Entschädigung. Wenn jedoch ein minderjähriges Kind in der Obhut seines inhaftierten Vaters steht, müssen die Transportkosten für die Besuche dieses Kindes und die seiner Begleitperson anhand der vorgelegten Belege entschädigt werden.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45€ mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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