Referenzentscheidung: cc • N° 81-15.222 • 1983-03-01 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Stellt keine Rechtsgrundlage für seine Entscheidung dar das Berufungsgericht, das zur Abweisung der Klage, mit der die Bauherren eines Einfamilienhauses Schadensersatz für den Schaden verlangen, der daraus resultiert, dass der Bauvertrag, den eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft ihnen hat abschließen lassen und der ausgeführt wurde, Klauseln enthielt, die gegen das Gesetz vom 16. Juli 1971 verstoßen, feststellt, dass sie in Kenntnis der Sachlage vertraglich gebunden haben und es ihnen oblag, die Klauseln, die nicht mit der geltenden Gesetzgebung in Einklang standen, nicht anzunehmen, ohne zu prüfen, ob der von dieser wirtschaftlichen Interessengemeinschaft begangene Verstoß gegen zwingende Vorschriften zum Schutz der Erwerber diesen Bauherren tatsächlich einen Schaden zugefügt hatte.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
- Planen Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
→ Termin für eine Beratung im Arbeitsrecht vereinbaren |
→ Alle unsere juristischen Artikel
