Referenzentscheidung: cc • Nr. 68-12.282 • 1970-01-21 • Entscheidung ansehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Kann nicht als neu angesehen werden der Antrag, der unmittelbar aus dem ursprünglichen Antrag hervorgeht und auf dieselben Ziele gerichtet ist, obwohl er auf unterschiedlichen Gründen oder Motiven beruht. Ein Antrag auf Nichtigkeit des Verkaufs, der darauf gestützt wird, dass das Spiel der Versteigerungen durch das Verhalten des Notars verfälscht worden sei, geht unmittelbar aus dem bei den ersten Richtern eingereichten Antrag auf Nichtigkeit der Zuschlagserteilung wegen Fehlens eines Preises hervor und zielt wie dieser – jedoch auf einer anderen Ursache beruhend – darauf ab, diese Nichtigkeit aussprechen zu lassen. Er ist daher im Berufungsverfahren zulässig.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
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📌 Betrifft Sie dieser Artikel? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktor der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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