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Verpflichtung zur Lieferung einer Wohnung als Zahlung: eine Lektion des Kassationsgerichts
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Verpflichtung zur Lieferung einer Wohnung als Zahlung: eine Lektion des Kassationsgerichts

📅 Décision du 18 Januar 1972⚖️ Cour de cassation👁️ 9 vues📖 5 min de lecture

Ein Verkäufer akzeptiert eine Wohnung als Teilzahlung. Der Erwerber baut nicht und verkauft das Grundstück weiter. Der Untererwerber errichtet Büros. Der Kassationsgerichtshof verurteilt ihn zu Schadensersatz, weil er die versprochene Wohnung nicht geliefert hat, obwohl er nicht Partei des ursprünglichen Vertrags war.

Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 70-13.312 • 1972-01-18 • Entscheidung einsehen →

Stellen Sie sich vor: Sie verkaufen ein Grundstück in Landivisiau für 260.000 Francs, aber ein Teil des Preises soll in Form einer Wohnung bezahlt werden, die innerhalb von 30 Monaten nach Erhalt der Baugenehmigung zu liefern ist. Der Erwerber, dem es nicht gelingt, die Baugenehmigung zu erhalten, verkauft das Grundstück an einen Bauträger weiter. Dieser erhält die Genehmigung, errichtet aber ein Bürogebäude, keine Wohnung. Sie, der Verkäufer, stehen ohne Wohnung und ohne Geld da. Was tun?

Genau diese Frage stellte sich 1972 vor dem Kassationsgerichtshof. Die Verkäuferin, Dame Centre, hatte zugestimmt, eine Wohnung in natura zu erhalten. Der ursprüngliche Erwerber, die Gesellschaft Moulin de Cajarc, hatte die Genehmigung nicht erhalten und das Grundstück weiterverkauft. Der Untererwerber baute Büros. Das Berufungsgericht verurteilte ihn zu Schadensersatz. Der Kassationsgerichtshof bestätigte diese Lösung. Warum? Weil der Untererwerber die Möglichkeit hatte, die versprochene Wohnung zu bauen.

Diese Entscheidung ist zwar alt, aber für jeden Eigentümer oder Bauträger, der eine Zahlung in natura akzeptiert, nach wie vor hochaktuell. Sie veranschaulicht einen grundlegenden Grundsatz: Die Lieferverpflichtung erlischt nicht mit dem Eigentümerwechsel. Und ob Sie in Brest oder anderswo sind, es gelten dieselben Regeln. Wie kann man also solchen Streitigkeiten vorbeugen?

Der Sachverhalt: eine Geschichte, wie sie täglich vorkommt

1967 verkauft Dame Centre ein Grundstück an die Gesellschaft Moulin de Cajarc für 260.000 Francs. Die Zahlung erfolgt jedoch nicht vollständig in bar: Ein Teil des Preises besteht in der Lieferung einer Wohnung in dem Gebäude, das die Gesellschaft errichten soll, und zwar innerhalb von 30 Monaten nach Erhalt der Baugenehmigung. Eine Klausel sieht vor, dass der Kaufvertrag nichtig ist, wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, ohne Entschädigung.

Leider erhält die Gesellschaft Moulin de Cajarc die Baugenehmigung nicht. Anstatt davon Abstand zu nehmen, verkauft sie das Grundstück an einen Untererwerber weiter, der die Genehmigung erhält. Statt aber ein Wohngebäude zu errichten, baut er ein ausschließlich für Büros bestimmtes Gebäude. Ergebnis: Dame Centre erhält nie die versprochene Wohnung. Sie verklagt den Untererwerber auf Schadensersatz.

Das Berufungsgericht gibt Dame Centre recht: Es verurteilt den Untererwerber zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Werts der Wohnung. Der Untererwerber legt Kassationsbeschwerde ein. Er argumentiert, er sei nicht Partei des ursprünglichen Vertrags gewesen und die Verpflichtung zur Lieferung einer Wohnung sei ihm gegenüber nicht wirksam. Der Kassationsgerichtshof weist die Beschwerde zurück: Er stellt fest, dass die Tatsachenrichter ihre Entscheidung rechtmäßig begründet haben, indem sie feststellten, dass der Untererwerber, der die Möglichkeit hatte, eine Wohnung zu bauen (da er die Genehmigung erhalten hatte), seiner Verpflichtung nicht nachgekommen sei.

Die Begründung des Gerichts – aufgeschlüsselt

Der Kern der Begründung liegt in Artikel 1240 des Code civil (ehemals Artikel 1382), der bestimmt: „Jede Handlung eines Menschen, die einem anderen einen Schaden zufügt, verpflichtet denjenigen, durch dessen Verschulden der Schaden eingetreten ist, zu dessen Ersatz.“ Die Richter waren der Ansicht, dass der Untererwerber, indem er die Wohnung nicht lieferte, obwohl er dazu in der Lage war, ein Verschulden begangen habe, das seine Haftung begründe.

Aber wie kann man jemandem eine Verpflichtung auferlegen, der den Vertrag nicht unterschrieben hat? Hier zeigt der Kassationsgerichtshof Realitätssinn. Er stellt fest, dass der Untererwerber die Verpflichtung zur Lieferung einer Wohnung kannte oder hätte kennen müssen. Mit dem Erwerb des Grundstücks hat er sich in die Rechte und Pflichten des ursprünglichen Erwerbers eingesetzt. Dies ist der Mechanismus der Übertragung realer Verpflichtungen: Die Verpflichtung, eine Wohnung zu bauen, war an das Grundstück selbst gebunden, nicht an die Person des Erwerbers.

Ein entscheidender Punkt: Die Klausel, die die Nichtigkeit des Kaufvertrags bei Nichterteilung der Genehmigung vorsah, wurde als unanwendbar angesehen, da die Genehmigung letztlich erteilt worden war. Der Untererwerber konnte sich daher nicht auf diese Klausel berufen. Zudem wurde die Tatsache, dass er sich für den Bau von Büros statt einer Wohnung entschied, als vorsätzliches Verschulden gewertet.

Diese Entscheidung bestätigt die Tendenz des Kassationsgerichtshofs, den Verkäufer zu schützen, der eine Zahlung in natura akzeptiert. Sie fügt sich in eine breitere Rechtsprechung zur Haftung des Untererwerbers ein, wenn er Kenntnis von den auf dem Grundstück lastenden Verpflichtungen hat. Keine Abweichung hier, sondern eine klassische Anwendung der deliktischen Haftung (Verschulden, Schaden, Kausalzusammenhang).

Was das für Sie konkret ändert

Für den Verkäufer: Sie können sich nun direkt an den Untererwerber wenden, auch wenn Sie keine vertragliche Beziehung zu ihm haben. In unserem Beispiel: Wenn Sie ein Grundstück in Landivisiau gegen eine Wohnung verkaufen und der Erwerber es weiterverkauft, kann der neue Eigentümer verurteilt werden, Ihnen die Wohnung zu liefern oder Sie zu entschädigen. Achtung: Sie müssen nachweisen, dass er die Möglichkeit zum Bau hatte (Genehmigung erteilt).

Für den ursprünglichen Erwerber: Sie sind nicht aus dem Schneider, wenn Sie weiterverkaufen. Sie könnten vom Untererwerber in Regress genommen werden. Besser ist es, im Weiterverkaufsvertrag eine ausdrückliche Substitutionsklausel vorzusehen.

Für den Untererwerber: Sie müssen vor dem Kauf die mit dem Grundstück verbundenen Verpflichtungen prüfen. Ein Blick in den ursprünglichen Vertrag kann einen Prozess vermeiden. Beispielsweise muss ein Bauträger in Brest, der ein Grundstück kauft, sicherstellen, dass dem Verkäufer kein Versprechen auf den Bau einer Wohnung gemacht wurde.

Ein Zahlenbeispiel: Wenn die versprochene Wohnung 1972 100.000 € wert war (Wert

Questions fréquentes

Puis-je poursuivre le sous-acquéreur même si je n'ai pas signé avec lui ?

Oui, sur le fondement de la responsabilité délictuelle (article 1240 du Code civil). Vous devez prouver sa faute, votre dommage et le lien entre les deux.

Quel délai pour agir ?

La prescription est de 5 ans à compter de la date à laquelle vous avez eu connaissance du dommage. En cas de construction, c'est souvent l'achèvement des travaux.

Quels sont les coûts d'une telle procédure ?

Comptez entre 2 000 et 5 000 € pour une assignation en référé, et 5 000 à 15 000 € pour une procédure au fond, selon la complexité.

Que faire si le sous-acquéreur est insolvable ?

Vous pouvez vous retourner contre l'acquéreur initial sur le fondement de la garantie d'éviction (article 1626 du Code civil).

Puis-je exiger la construction de l'appartement plutôt que des dommages-intérêts ?

Oui, si la construction est encore possible. Le juge peut ordonner l'exécution en nature (article 1221 du Code civil).

Informations juridiques

  • Numéro: 70-13.312
  • Juridiction: Cour de cassation
  • Date de décision: 18 janvier 1972

Mots-clés

obligation de délivrancesous-acquéreurpaiement en natureresponsabilité délictuelledroit immobilier

Cas d'usage pratiques

1

Propriétaire vendeur : vous acceptez un appartement en paiement

Vous vendez un terrain à Landivisiau pour 260 000 €, dont 100 000 € payables par la livraison d'un appartement. L'acquéreur ne construit pas et revend. Le sous-acquéreur construit des bureaux.

Application pratique:

Vous pouvez assigner le sous-acquéreur en dommages-intérêts sur le fondement de l'article 1240. Rassemblez les preuves : acte de vente initial, permis de construire, constat de la construction de bureaux. Consultez un avocat pour évaluer le montant du préjudice.

2

Acquéreur initial : vous vendez avant d'avoir exécuté

Vous avez promis un appartement mais vous n'avez pas obtenu le permis. Vous vendez le terrain à un promoteur. Le vendeur initial vous réclame des comptes.

Application pratique:

Vous pourriez être recherché en garantie par le sous-acquéreur. Insérez dans l'acte de revente une clause de substitution qui vous libère de toute obligation. Sinon, prévoyez une indemnité dans le prix de revente pour couvrir ce risque.

3

Promoteur sous-acquéreur : vous achetez un terrain grevé d'obligations

Vous rachetez un terrain à Brest pour y construire des bureaux, sans savoir que le vendeur initial devait un appartement.

Application pratique:

Avant d'acheter, demandez à voir l'acte de vente initial. Si une obligation de livrer un appartement existe, vous devez soit la respecter, soit renégocier le prix. Si vous construisez des bureaux, vous risquez d'être condamné à verser la valeur de l'appartement.

Maître Cécile Zakine

À propos de l'auteur

Maître Cécile Zakine — Avocate au Barreau des Alpes-Maritimes, Docteur en Droit. Chaque article de ce magazine est rédigé à partir de l'analyse d'une décision de jurisprudence réelle, commentée et mise en perspective par les équipes de Maître Zakine.

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