Décision de référence : cc • N° 19-16.370 • 2020-09-24 • Consulter la décision →
Stellen Sie sich vor: Sie sind Eigentümer eines Hauses in Cavaillon mit einem Garten, der über einen kleinen Weg, der das Grundstück Ihres Nachbarn durchquert, an eine Gemeindestraße angrenzt. Seit Jahren nutzen Sie diesen Weg ungestört. Doch eines Tages installiert Ihr Nachbar ein Tor und verwehrt Ihnen den Zugang. Was tun? Bis 2015 konnten Sie eine "Besitzklage" (ein spezielles Verfahren zum Schutz Ihres Besitzes) vor dem Tribunal d'instance einleiten. Doch das Gesetz vom 16. Februar 2015 hat diesen Weg abgeschafft. Seither ermöglicht nur noch das Eilverfahren (Référé) einen schnellen Schutz. Der Kassationsgerichtshof hat in einem Urteil vom 24. September 2020 (Nr. 19-16.370) entschieden: Die alten Besitzklagen sind endgültig begraben. Eine Entscheidung, die die Lage für Hunderte von Nachbarschaftsstreitigkeiten im Vaucluse ändert.
Doch was ändert sich genau? Wie reagieren, wenn Ihr Nachbar Ihnen den Zugang versperrt? Dieser Artikel erklärt Ihnen alles Schritt für Schritt mit konkreten Beispielen aus meiner Praxis in Avignon, Carpentras und Cavaillon.
Die Fakten: eine alltägliche Geschichte
Herr und Frau E. sind Eigentümer eines Grundstücks (Parzelle Nr. 387) in Cavaillon. Um von der Gemeindestraße auf ihr Grundstück zu gelangen, nutzen sie seit jeher einen Weg, der das Nachbargrundstück (Nr. 388) von Herrn und Frau P. durchquert. Dieser Weg existiert seit Jahrzehnten und wird von allen Anliegern genutzt. Doch 2016 beschließen die Eheleute P., auf ihrem Grundstück einen Bau zu errichten, der den Weg versperrt. Die Eheleute E. haben keinen Zugang mehr zu ihrem eigenen Grundstück. Sie klagen vor dem Tribunal de grande instance von Avignon, um ihr Wegerecht anerkennen zu lassen und die Wiederherstellung unter Zwangsgeld (eine finanzielle Strafe pro Tag Verspätung) zu erreichen. Das Gericht gibt ihnen recht und ordnet den Abriss des Hindernisses an. Die Eheleute P. legen Berufung ein. Das Berufungsgericht von Nîmes bestätigt das Urteil. Die Eheleute P. legen daraufhin Kassation ein mit der Begründung, das gewählte Verfahren (Eilverfahren? Nein, Besitzklage?) sei nicht das richtige gewesen. Der Kassationsgerichtshof muss entscheiden: Sind die Besitzklagen (Artikel 1264 bis 1267 der Zivilprozessordnung) seit dem Gesetz vom 16. Februar 2015 verschwunden? Und wenn ja, welcher Verfahrensweg ist zu wählen?
Die Begründung des Gerichts — aufgeschlüsselt
Der Kassationsgerichtshof erinnert zunächst an das anwendbare Recht. Bis 2015 sah Artikel 2279 des alten Code civil vor, dass "die Besitzklagen unter den in der Zivilprozessordnung vorgesehenen Bedingungen denen offenstehen, die ruhig besitzen oder innehaben". Zur Umsetzung enthielt die Zivilprozessordnung spezielle Artikel (1264 bis 1267), die das Verfahren dieser Klagen beschrieben. Doch das Gesetz vom 16. Februar 2015 hat Artikel 2279 aufgehoben (abgeschafft). Die Artikel 1264 bis 1267 waren jedoch speziell zur Anwendung von Artikel 2279 erlassen worden. Der Gerichtshof folgert daraus, dass ihre Aufhebung automatisch erfolgt: Sie haben keine rechtliche Existenz mehr. Folglich gibt es seit dem 18. Februar 2015 kein spezielles Verfahren mehr für Besitzklagen.
Aber wie schützt man dann seinen Besitz? Der Gerichtshof antwortet, dass nur das Eilverfahren (Référé) vor dem Präsidenten des Tribunal judiciaire den Besitzschutz gewährleisten kann. Mit anderen Worten: Wenn Sie in Ihrem Besitz gestört werden (z.B. Ihr Nachbar versperrt Ihnen den Zugang), müssen Sie schnell im Wege des Référé handeln, um eine einstweilige Entscheidung zu erhalten. Achtung jedoch: Das Référé entscheidet nicht über die materielle Rechtslage (z.B. das Bestehen einer Grunddienstbarkeit). Es ermöglicht nur, die offensichtlich rechtswidrige Störung (eine klare Rechtsverletzung) zu beseitigen. Für eine endgültige Entscheidung müssen Sie anschließend eine Hauptsacheklage einleiten.
Was nur wenige wissen: Diese Entscheidung ist in Wirklichkeit die Bestätigung einer umfassenderen gesetzgeberischen Bewegung: der Vereinfachung der Zivilverfahren. Der Gesetzgeber wollte zu spezialisierte Verfahrenswege zugunsten des Référé abschaffen, das flexibler und schneller ist. In meiner Praxis bin ich auf Fälle gestoßen, in denen Eigentümer in Carpentras Zeit damit verloren haben, eine klassische Besitzklage einzuleiten, ohne zu wissen, dass diese nicht mehr zulässig war. Ergebnis: Sie mussten von vorne im Référé beginnen und verloren mehrere Monate.
Was das für Sie konkret ändert
Für Eigentümer: Wenn Ihr Nachbar Ihnen den Zugang zu Ihrem Grundstück verwehrt, müssen Sie im Référé handeln. Frist: Es gibt keine Ausschlussfrist, aber je länger Sie warten, desto mehr verfestigt sich die Störung (z.B. Ihr Nachbar baut eine Mauer). Kosten: Ein Référé kostet in der Regel zwischen 500 und 1.500 € Anwaltskosten, je nach Komplexität. Beispielsweise betrugen die Honorare für einen ähnlichen Fall in Carpentras 800 € für die Référé-Phase und anschließend 2.000 € für die Hauptsache.
Für Mieter: Auch Mieter können den Besitzschutz in Anspruch nehmen, wenn sie ein Haus mit einem Wegerecht mieten. Aber Achtung: Sie müssen nachweisen, dass Sie ruhig besitzen (Sie nutzen den Weg kontinuierlich und unbestritten). Wenn Ihr Vermieter Ihnen die Erlaubnis erteilt hat, reicht das aus.
Für Käufer: Wenn Sie ein eingeschlossenes Grundstück (ohne Zugang zur öffentlichen Straße) kaufen, prüfen Sie vor dem Kaufvertrag das Bestehen einer Grunddienstbarkeit (ein Recht, über das Nachbargrundstück zu gehen) und deren Gültigkeit. Ein Référé kann keine Dienstbarkeit begründen, sondern nur einen bestehenden Besitz schützen.
Wenn Sie in dieser Situation sind, müssen Sie:

