Referenzentscheidung: cc • Nr. 07-44.488 • 2009-02-24 • Entscheidung einsehen →
Stellen Sie sich die Szene vor: In Villeneuve-lès-Avignon erkrankt Sophie, Pflegehelferin in einem Pflegeheim, im November 2005 schwer. Sie ist bis März 2007 krankgeschrieben. Bei ihrer Rückkehr teilt ihr der Arbeitgeber mit, dass sie ihre 12,5 Urlaubstage aus dem Jahr 2005 verloren habe, da sie diese vor ihrer Krankheit nicht genommen habe. Diese Situation erleben Sie vielleicht gerade jetzt, oder Sie befürchten, dass sie einem Angehörigen widerfährt. Die Frage ist einfach: Kann ein Arbeitnehmer seinen wegen Krankheit nicht genommenen Urlaub übertragen? Die Antwort lautet ja, und sie stammt vom Kassationsgerichtshof in einem Urteil vom 24. Februar 2009 (Nr. 07-44.488). Diese Entscheidung, die auf europäischem Recht beruht, schützt Arbeitnehmer, die ihren Urlaub aufgrund von Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nicht nehmen konnten. Aber was ändert sich genau? Tauchen wir in die Details ein.
Der Sachverhalt: Eine Geschichte, wie sie täglich vorkommt
Der Fall beginnt in Creil im Département Oise. Eine Arbeitnehmerin, die bei der Caisse primaire d'assurance maladie (CPAM) von Creil beschäftigt ist, ist vom 17. November 2005 bis zum 1. März 2007 krankgeschrieben. Vor ihrer Krankheit hatte sie 12,5 Urlaubstage für das Jahr 2005 erworben, konnte diese aber aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht nehmen. Nach ihrer Rückkehr beantragt sie die Übertragung dieser Tage auf das Jahr 2007. Ihr Arbeitgeber lehnt ab mit der Begründung, dass der bis zum 31. Mai 2006 nicht genommene Urlaub gemäß dem französischen Arbeitsgesetzbuch verfalle. Die Arbeitnehmerin ruft daraufhin den Eilrichter des Arbeitsgerichts an, der die Übertragung anordnet. Der Arbeitgeber legt Rechtsmittel ein, aber der Kassationsgerichtshof bestätigt die Entscheidung. Die Begründung der Richter stützt sich auf die europäische Richtlinie 2003/88/EG, die den Zweck des Jahresurlaubs festlegt: dem Arbeitnehmer Erholung und Regeneration zu ermöglichen. Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht nehmen konnte, weil er krank war, wird dieser Zweck nicht erfüllt. Klar gesagt: Der Urlaubsanspruch erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Bezugszeitraums. Was nur wenige wissen: Diese Lösung gilt auch für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. In meiner Praxis bin ich auf Fälle gestoßen, in denen Arbeitnehmer nach langer Krankheit ihren Urlaub verloren, was eine zutiefst ungerechte Situation schuf.
Die Begründung des Gerichts – aufgeschlüsselt
Der Kassationsgerichtshof stützt sich auf die europäische Richtlinie 2003/88/EG, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, jedem Arbeitnehmer einen bezahlten Jahresurlaub von mindestens vier Wochen zu gewährleisten. Ziel dieses Urlaubs ist es, dem Arbeitnehmer Erholung und den Erhalt seiner Gesundheit zu ermöglichen. Ist der Arbeitnehmer während des Zeitraums, in dem er Urlaub hätte nehmen sollen, krank, kann er diesen nicht vollständig nutzen. Die Richter sind daher der Ansicht, dass der erworbene Urlaub nach der Rückkehr an die Arbeit übertragen werden muss, da sonst der Urlaubsanspruch sinnentleert würde. Konkret ordnete das Gericht die Übertragung der 12,5 nicht genommenen Urlaubstage aus dem Jahr 2005 auf das Jahr 2007 an. Vorsicht jedoch: Diese Übertragung gilt nicht automatisch für alle Urlaubstage. Sie betrifft Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit daran gehindert waren, ihren Urlaub zu nehmen. Mit anderen Worten: Hat der Arbeitnehmer freiwillig darauf verzichtet, Urlaub zu nehmen, obwohl er gesund war, besteht kein Anspruch auf Übertragung. Die Entscheidung bestätigt eine Entwicklung des französischen Rechts hin zu einem besseren Schutz der Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht. Die Argumente des Arbeitgebers (Verfall des nicht genommenen Urlaubs innerhalb der gesetzlichen Frist) wurden zugunsten des Urlaubszwecks verworfen.
Was das für Sie konkret ändert
Für einen Arbeitnehmer ist diese Entscheidung ein Rettungsanker. Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall abwesend sind und Ihren Urlaub nicht nehmen konnten, können Sie dessen Übertragung nach Ihrer Rückkehr verlangen. Beispielsweise kann ein Arbeitnehmer in Bagnols-sur-Cèze, der sechs Monate wegen einer Berufskrankheit krankgeschrieben war, seine 15 Urlaubstage auf das folgende Jahr übertragen. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er vorausplanen muss: Er sollte in der Lohnsoftware die Möglichkeit vorsehen, Urlaub aus medizinischen Gründen zu übertragen, und die Arbeitnehmer über ihre Rechte informieren. Wenn Sie Vermieter sind, hat diese Entscheidung keine direkten Auswirkungen, aber sie zeigt, wie wichtig das europäische Recht in Arbeitsbeziehungen ist. Für einen Wohnungseigentümer ist es eine Erinnerung daran, dass Rechte nicht immer an einem Stichtag erlöschen. Wie reagieren? Wenn Sie Arbeitnehmer sind, bewahren Sie Ihre Krankmeldungen auf und stellen Sie bei Ihrer Rückkehr einen schriftlichen Antrag auf Übertragung unter Bezugnahme auf dieses Urteil. Im Falle einer Ablehnung wenden Sie sich an das Arbeitsgericht. Fristen: Sie haben bis zu zwei Jahre nach der Rückkehr Zeit, um zu klagen. Die Beträge können erheblich sein: 12,5 Urlaubstage entsprechen etwa einem halben Monatsgehalt.
Vier Tipps, um solche Streitigkeiten zu vermeiden
- Für Arbeitnehmer: Bewahren Sie alle Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf und beantragen Sie schriftlich die Übertragung Ihres nicht genommenen Urlaubs unmittelbar nach Ihrer Rückkehr. Verwenden Sie ein Einschreiben mit Rückschein.
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