Referenzentscheidung: cc • Nr. 16-26.210 • 2018-03-28 • Entscheidung einsehen →
Stellen Sie sich vor, Sie sind Eigentümer in Mimizan, am Atlantischen Ozean. Sie haben in eine Wohnung investiert, die Sie in der Sommersaison vermieten möchten, aber Ihr Mieter verlangt umfangreiche Renovierungsarbeiten, die Sie nicht eingeplant hatten. Die Kosten explodieren, und Sie sind Ausgaben ohne erkennbare Grenze ausgesetzt. Bedeutet das automatisch, dass Ihr Geschäft spekulativ war? Diese Frage stellen sich viele Eigentümer in unserer Region, zwischen den Stränden von Mimizan und den Industriegebieten von Tarnos.
Die Antwort ist nicht so einfach, wie man meinen könnte. Die Qualifikation als Spekulation (risikoreiches Geschäft mit Gewinnabsicht) kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere für die Haftung der Parteien und mögliche Rechtsmittel. Aber wie bestimmen die Gerichte, ob ein Geschäft tatsächlich spekulativ ist?
Der Kassationsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 28. März 2018 eine wesentliche Klarstellung vorgenommen: Die bloße Tatsache, unbegrenzten finanziellen Risiken ausgesetzt zu sein, reicht nicht aus, um ein Geschäft als spekulativ zu qualifizieren. Diese Position schützt Eigentümer und Investoren, die im Rahmen legitimer Immobilienprojekte mit unvorhergesehenen Budgetüberschreitungen konfrontiert werden könnten. Sehen wir gemeinsam, was dies konkret für Sie bedeutet.
Der Sachverhalt: Eine alltägliche Geschichte
Herr Dupont, Eigentümer eines Grundstücks in Tarnos, beschließt, ein kleines Gebäude mit drei Mietwohnungen zu errichten. Er schließt einen Vertrag mit einem örtlichen Bauunternehmen zur Durchführung der Arbeiten. Der ursprüngliche Kostenvoranschlag beläuft sich auf 180.000 Euro, doch schnell treten technische Komplikationen auf: Der Boden erweist sich als instabiler als erwartet, was tiefere und kostspieligere Fundamente erforderlich macht.
Das Bauunternehmen warnt Herrn Dupont, dass die Zusatzkosten bis zu 50.000 Euro betragen könnten, möglicherweise sogar mehr, falls weitere Probleme auftreten. Herr Dupont stimmt der Fortsetzung der Arbeiten zu, wohl wissend, dass ein Abbruch des Projekts seinen ursprünglichen Investitionsverlust bedeuten würde. Die Arbeiten enden schließlich mit einer Überschreitung von 65.000 Euro, sodass die Gesamtkosten 245.000 Euro betragen.
Einige Monate später hat Herr Dupont Schwierigkeiten, die Wohnungen zu dem von ihm erwarteten Preis zu vermieten. Er verklagt daraufhin das Bauunternehmen, da er die Kostenüberschreitungen für überhöht hält und das Unternehmen die technischen Probleme besser hätte vorhersehen müssen. Das Unternehmen verteidigt sich mit dem Argument, Herr Dupont habe die Risiken durch die Fortsetzung der Arbeiten trotz Warnungen akzeptiert und sein Geschäft sei spekulativer Natur gewesen.
Das erstinstanzliche Gericht gibt dem Unternehmen recht und befindet, dass Herr Dupont ein spekulatives Geschäft eingegangen sei, indem er potenziell unbegrenzte finanzielle Risiken akzeptiert habe. Herr Dupont legt Berufung ein, doch das Berufungsgericht bestätigt das Urteil. Daraufhin legt er Revision beim Kassationsgerichtshof ein, was zu der hier interessierenden Entscheidung führt.
Die Argumentation des Gerichts – aufgeschlüsselt
Der Kassationsgerichtshof hebt in seinem Urteil vom 28. März 2018 das Berufungsurteil auf und verweist die Sache an ein anderes Berufungsgericht zurück. Seine Argumentation beruht auf einer grundlegenden Unterscheidung: Die Aussetzung gegenüber unbegrenzten finanziellen Risiken ist für sich genommen nicht ausreichend, um ein Geschäft als spekulativ zu qualifizieren.
Die Richter stellen klar, dass Spekulation eine besondere Absicht des Handelnden voraussetzt: die Suche nach einem hohen Gewinn durch bewusst eingegangene, oft im Verhältnis zum normalen Geschäft unverhältnismäßige Risiken. Mit anderen Worten: Nur weil ein Geschäft Risiken birgt, ist es nicht automatisch spekulativ. Es muss nachgewiesen werden, dass die Person diese Risiken freiwillig in der Hoffnung auf einen außergewöhnlichen Gewinn eingegangen ist.
Im Fall von Herrn Dupont hatte sich das Berufungsgericht darauf beschränkt festzustellen, dass er durch die Fortsetzung der Arbeiten trotz Warnungen potenziell unbegrenzte finanzielle Risiken akzeptiert hatte. Der Kassationsgerichtshof ist jedoch der Ansicht, dass dieses alleinige Element nicht ausreicht, um auf Spekulation zu schließen. Es hätten weitere Umstände geprüft werden müssen: Hatte Herr Dupont besondere Kenntnis der Risiken? Hatte er die Kosten bewusst unterschätzt, um eine Finanzierung zu erhalten? Strebte er einen außergewöhnlichen Gewinn im Vergleich zu üblichen Immobilientransaktionen in der Region an?
Diese Argumentation stützt sich auf die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts und der zivilrechtlichen Haftung. Artikel 1240 des Code civil (der zum Schadensersatz bei Verschulden verpflichtet) kann nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil eine Partei Risiken akzeptiert hat. Die Qualifikation als Spekulation ist eine Ausnahme, die streng nachgewiesen werden muss, da sie eine Partei ihrer Schadensersatzansprüche berauben kann.
Kurz gesagt: Die Richter des Kassationsgerichtshofs haben eine wichtige Klarstellung vorgenommen: Ein Geschäft kann nicht allein deshalb als spekulativ qualifiziert werden, weil sich die finanziellen Risiken als erheblich herausgestellt haben oder unbegrenzt waren.

