Entscheidungsreferenz: cc • N° 95-15.772 • 1997-06-25 • Entscheidung einsehen →
Sie sind Eigentümer eines Grundstücks, das keinen Zugang zur öffentlichen Straße hat. Um dorthin zu gelangen, müssen Sie das Nachbargrundstück überqueren. Aber Ihr Nachbar weigert sich, Sie passieren zu lassen. Das Recht auf einen Durchgang über das Nachbargrundstück wird durch Artikel 682 des Code civil geregelt, der dem Eigentümer eines umschlossenen Grundstücks erlaubt, einen Durchgang über die Nachbargrundstücke zu verlangen. Allerdings muss die Umschließung tatsächlich und nicht freiwillig herbeigeführt sein. Der Kassationsgerichtshof hat diese Frage in einem Urteil vom 25. Juni 1997 geklärt und die Konturen dieses Rechts präzisiert.
Artikel 682 des Code civil sieht vor, dass der Eigentümer eines umschlossenen Grundstücks – also ohne Ausgang zur öffentlichen Straße – ein Wegerecht über die Nachbargrundstücke verlangen kann, gegen Zahlung einer dem verursachten Schaden angemessenen Entschädigung. Die Umschließung darf jedoch nicht auf einer freiwilligen Teilung des Grundstücks beruhen. In diesem Fall hat der Kassationsgerichtshof daran erinnert, dass das Bedürfnis nach einem Durchgang im Hinblick auf die normale Nutzung des Grundstücks zum Zeitpunkt des Antrags zu beurteilen ist, nicht auf seinen früheren Zustand. Eine wesentliche Lösung für alle Eigentümer, die mit einer Verweigerung des Durchgangs konfrontiert sind.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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