Referenzentscheidung: cc • Nr. 21-11.401 • 2022-06-09 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Wenn der Berufungskläger nicht verpflichtet ist, in der Berufungserklärung einen oder mehrere der angefochtenen Entscheidungsgründe des Urteils anzugeben, muss er sich, wenn er sich auf die Unteilbarkeit des Streitgegenstands berufen will, dennoch in der Erklärung auf diese Unteilbarkeit beziehen. Das Berufungsgericht, das feststellt, dass die Berufungserklärung "auf die ausdrücklich angefochtenen Entscheidungsgründe beschränkt" ist, ohne diese im Einzelnen aufzuführen, hat daraus zu Recht abgeleitet, dass in Ermangelung eines Verweises auf die Unteilbarkeit des Streitgegenstands in der Berufungserklärung die Rechtsmittelwirkung nicht eingetreten ist.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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