Referenzentscheidung: Kassationshof • Nr. 82-15.909 • 11.01.1984 • Entscheidung ansehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sich für Sie ändert.
Die Situation
Wenn die Einrede, dass eine Gemeinde nicht durch einen Beschluss des Gemeinderats zur Prozessführung ermächtigt wurde, von Amts wegen zu berücksichtigen ist, so gilt dies nur im Interesse der Gemeinde, der es freisteht, den Mangel der Klagezustellung durch einen späteren Beschluss zu heilen, unter den in den Artikeln 117 und 121 der neuen Zivilprozessordnung vorgesehenen Bedingungen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie peinlich genau die gesetzlichen Rechtsbehelfsfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
- Denken Sie voraus: Eine vorbeugende Beratung ist immer günstiger als ein Rechtsstreit
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📌 Betrifft Sie dieser Artikel? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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