Entscheidungsreferenz : cc • N° 15-19.753 • 2017-09-14 • Entscheidung einsehen →
Stellen Sie sich vor: Sie kaufen ein Grundstück in einem ehemaligen Industriegebiet in Villefranche-sur-Mer, mit der Aussicht auf interessante Steuervorteile. Der Verkäufer sagt Ihnen, dass die Arbeiten zu Ihren Lasten gehen, aber alles so organisiert ist, dass das Geschäft rentabel ist. Dann, einige Jahre später, bricht ein Streit aus: War es ein verdeckter Verkauf im zukünftigen Fertigstellungszustand (VEFA)? Die Frage, die sich jeder Eigentümer stellt: Kann ich den Kauf anfechten, wenn die Konstruktion als künstlich beurteilt wird? Diese Entscheidung des Kassationshofs vom 14. September 2017 (Nr. 15-19.753) gibt eine klare und beruhigende Antwort für Investoren. Sie erinnert daran, dass alles von den tatsächlich im Vertrag übernommenen Verpflichtungen abhängt, nicht vom Gesamteindruck des Geschäfts.
In der Praxis haben die Richter ein Schema bestätigt, bei dem eine Gesellschaft stillgelegte Räumlichkeiten verkaufte, wobei die Arbeiten zu Lasten der Käufer gingen, ohne dass der Verkäufer irgendeine Bauherrenverpflichtung hatte. Für das Gericht handelte es sich nicht um eine VEFA, da die Parteien in Kenntnis der Sachlage vereinbart hatten, um Steuervorteile zu genießen. Diese Entscheidung sichert viele Immobilienkonstruktionen ab, erfordert aber auch eine erhöhte Wachsamkeit bei der Vertragsgestaltung.
Was sollten Sie also für Ihre Projekte mitnehmen? Kann man noch in diese Art von Geschäft investieren, ohne das Risiko einer Umqualifizierung? Vollständige Analyse.
Die Fakten: eine Geschichte, wie sie jeden Tag passiert
Herr X, ein versierter Investor aus Beausoleil, wurde von einer Anzeige angezogen: Eine Gesellschaft bot Grundstücke in einem ehemaligen stillgelegten Industriegebiet an, mit verlockenden Steuervorteilen. Das Prinzip war einfach: Der Käufer kaufte das Grundstück „im Ist-Zustand“, und die Renovierungsarbeiten gingen zu seinen Lasten. Der Verkäufer verpflichtete sich weder zur Durchführung der Arbeiten noch zur Übernahme der Bauherrenschaft. Im Gegenzug war der Kaufpreis moderat, und die Käufer konnten die Arbeiten von der Steuer absetzen.
Mehrere Investoren unterschrieben, angelockt von der Aussicht auf einen Wertzuwachs beim Weiterverkauf. Aber einige Jahre später waren einige der Meinung, dass die Konstruktion in Wirklichkeit eine verdeckte VEFA war, was es ihnen ermöglicht hätte, versteckte Mängel oder Pflichtverletzungen des Verkäufers geltend zu machen. Sie verklagten daher die verkaufende Gesellschaft auf Nichtigkeit des Verkaufs mit der Begründung, der Verkäufer habe tatsächlich die Kontrolle über das gesamte Geschäft gehabt (Auswahl der Unternehmen, Zeitplan usw.).
Das Berufungsgericht wies ihre Klage ab, und der Kassationshof bestätigte dies. Für die Richter hatte der Verkäufer keine Verpflichtung zur Zahlung von Geldern für die Arbeiten übernommen, musste keine Bauherrenschaft sicherstellen, und die Käufer hatten die Konstruktion in voller Kenntnis der Sachlage akzeptiert. Der künstliche oder betrügerische Charakter war nicht erwiesen. Ein Sieg für den Verkäufer, aber eine Warnung für die Käufer: Man muss die Verträge vor der Unterzeichnung sorgfältig lesen.
Die Argumentation des Gerichts — aufgeschlüsselt
Die zentrale Frage war, ob diese Verkäufe unter die VEFA fielen, definiert in Artikel 1601-3 des Code civil (Verkauf, bei dem der Verkäufer verpflichtet ist, ein Gebäude innerhalb einer bestimmten Frist zu errichten). Für die Kläger hatte der Verkäufer, auch wenn der Vertrag die VEFA nicht erwähnte, tatsächlich die Kontrolle über das Geschäft: Er wählte die Unternehmen aus, legte den Zeitplan fest, und die Käufer mussten nur zahlen. Ihrer Ansicht nach handelte es sich um eine künstliche Konstruktion, um den gesetzlichen Garantien der VEFA (Lieferfrist, Konformität usw.) zu entgehen.
Der Kassationshof folgte diesem Argument nicht. Er erinnerte daran, dass die Qualifikation als VEFA von den tatsächlich im Kaufvertrag übernommenen Verpflichtungen abhängt, nicht vom Gesamteindruck des Geschäfts. Im vorliegenden Fall hatte der Verkäufer keine Bauverpflichtung: Die Arbeiten gingen ausschließlich zu Lasten der Käufer, die sie finanzieren und durchführen mussten. Es wurden keine Gelder an den Verkäufer für die Arbeiten gezahlt. Die Richter betonten auch, dass die Parteien in Kenntnis der Sachlage mit einem klaren steuerlichen Ziel vereinbart hatten. „Dem Verkäufer kann nicht vorgeworfen werden, an einer künstlichen oder betrügerischen Konstruktion teilgenommen zu haben“, schlossen sie.
Diese Argumentation bestätigt eine ständige Rechtsprechung: Die VEFA kann nur angenommen werden, wenn der Verkäufer eine Verpflichtung zur Bauausführung übernimmt. Trägt der Käufer die Risiken und die Bauherrenschaft, handelt es sich um einen Verkauf im Ist-Zustand. Die Entscheidung sichert Konstruktionen ab, bei denen der Verkäufer lediglich eine zu renovierende Immobilie verkauft, ohne sich in die Arbeiten einzumischen. Aber Vorsicht: Hätte der Verkäufer eine aktivere Rolle gespielt (Auswahl der Unternehmen, Überwachung der Arbeiten), hätte die Lösung anders aussehen können.
Was sich für Sie konkret ändert
Für den Käufer: Sie können die Garantien der VEFA (Lieferung innerhalb der Frist, Konformität usw.) nicht geltend machen, wenn Sie eine Immobilie im Ist-Zustand gekauft haben, selbst wenn der Verkäufer Ihnen Unternehmen empfohlen hat. Sie müssen bei den Vertragsbedingungen wachsam sein. Beispiel: In Beausoleil kaufte ein Käufer ein Grundstück für 150.000 €, mit geschätzten Renovierungskosten von 80.000 €. Er stellte später fest, dass die Arbeiten komplexer waren als erwartet. Ohne die VEFA-Qualifikation konnte er nicht vom Verkäufer verlangen, diese zu übernehmen. Moral: Lassen Sie die Arbeiten vor der Unterzeichnung von einem Sachverständigen bewerten.
Für den Verkäufer: Diese Entscheidung ist eine gute Nachricht, wenn Sie renovierungsbedürftige Immobilien anbieten, ohne sich an den Arbeiten zu beteiligen. Sie können Ihre Verträge absichern, indem Sie klarstellen, dass der Käufer die Bauherrenschaft übernimmt und keine Verpflichtung zu Arbeiten auf Ihnen lastet. Aber Vorsicht: Wenn Sie de

