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Vertrauensmissbrauch des Verwalters: Was tun, wenn er keine Rechenschaft ablegt?
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Vertrauensmissbrauch des Verwalters: Was tun, wenn er keine Rechenschaft ablegt?

📅 Entscheidung vom 15 Dezember 2004🔄 Updated on 14 October 2026⚖️ Cour de cassation👁️ 28 Aufrufe📖 1 Min. Lesezeit

Der Kassationsgerichtshof hat klargestellt, dass der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Beauftragter über alle erhaltenen Gelder Rechenschaft ablegen muss und keine verdeckte Vergütung erhalten darf. Analyse des Urteils vom 15. Dezember 2004 und praktische Ratschläge für Wohnungseigentümer.

Referenzentscheidung: cc • N° 03-86.646 • 2004-12-15 • Entscheidung einsehen →

Stellen Sie sich vor: Sie sind Wohnungseigentümer in einer Residenz in Capbreton, am Lac Marin. Jedes Jahr steigen die Nebenkosten, aber der Verwalter erklärt nie, warum. Sie fordern die Abrechnungen an, er antwortet, alles sei in Ordnung. Doch eines Tages entdecken Sie, dass er der Gemeinschaft fiktive Leistungen in Rechnung gestellt oder versteckte Provisionen von den von ihm beauftragten Unternehmen kassiert hat. Was können Sie tun? Diese Frage hat der Kassationsgerichtshof in einem Urteil vom 15. Dezember 2004 entschieden und dabei an eine einfache, aber oft vergessene Regel erinnert: Der Verwalter muss als Beauftragter über alles, was er erhält, Rechenschaft ablegen und darf sich nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang vergüten lassen. Eine Entscheidung, die die Lage für Tausende von Wohnungseigentümergemeinschaften verändert, auch in den Landes und in Aquitanien.

Rechtliche Informationen

  • Nummer: 03-86.646
  • Gericht: Cour de cassation
  • Entscheidung vom: 15 Dezember 2004

Schlüsselwörter

syndic de copropriétéabus de confiancereddition des comptesarticle 1993 Code civilmandat
Maître Cécile Zakine

Über die Autorin

Maître Cécile Zakine — Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Alpes-Maritimes, Doktorin der Rechte. Jeder Artikel dieses Magazins beruht auf der Analyse einer realen Gerichtsentscheidung, kommentiert und eingeordnet vom Team von Maître Zakine.

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