Referenzentscheidung: cc • N° 66-12.145 • 1968-05-15 • Entscheidung einsehen →
Stellen Sie sich vor: Sie sind Eigentümer in Colombes, vermieten eine Wohnung, und Ihr Mieter, Angestellter im Baugewerbe, ist seit Monaten krankgeschrieben. Er sagt Ihnen, er könne die Miete nicht mehr zahlen, weil er kein Krankengeld mehr erhält. Die CPAM (Caisse primaire d'assurance maladie) hat die Zahlungen eingestellt, da sie der Ansicht ist, er könne leichte Arbeit verrichten. Er selbst hält sich weiterhin für seinen Posten ungeeignet. Wer hat recht? Diese Situation, häufiger als man denkt, bringt regelmäßig Arbeitnehmer und Sozialversicherungsträger in Konflikt.
Die Kernfrage ist: Hat ein Arbeitnehmer, der seine frühere Arbeit nicht mehr verrichten kann, aber für eine normale leichte Arbeit als geeignet erklärt wird, weiterhin Anspruch auf Krankengeld? Die Antwort des Kassationsgerichts vom 15. Mai 1968 ist klar: nein. Dieses Urteil, das bis heute zitiert wird, legt eine wesentliche Regel des Sozialversicherungsrechts fest.
In diesem Artikel erkläre ich Ihnen die Fakten, die Argumentation der Richter und vor allem, was dies konkret für Sie bedeutet, ob Sie nun Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder sogar Eigentümer-Vermieter in Levallois-Perret sind, der mit einem krankgeschriebenen Mieter konfrontiert ist.
Der Sachverhalt: eine alltägliche Geschichte
Herr X, Angestellter eines Bauunternehmens in Straßburg, wird krank und kann seine gewohnte Tätigkeit nicht wieder aufnehmen. Er bezieht Krankengeld von der Sozialversicherung. Nach einiger Zeit wird er jedoch vom Vertrauensarzt der CPAM als für eine normale leichte Arbeit geeignet eingestuft. Die CPAM (die Krankenkasse, die das Krankengeld auszahlt) stellt daher die Zahlung des Krankengeldes ab dem 1. März 1965 ein. Herr X legt Widerspruch ein: seiner Ansicht nach ist er weiterhin körperlich nicht in der Lage, die Arbeit wieder aufzunehmen, da sein Posten körperliche Kraft erforderte, die er nicht mehr hat.
Der Fall wird vor die Kommission erster Instanz in Straßburg (Vorläufer des auf Sozialversicherungsrecht spezialisierten Gerichts) gebracht. Diese Kommission gibt Herrn X recht und stellt fest, dass er weiterhin arbeitsunfähig ist. Der Regionaldirektor der Sozialversicherung in Straßburg legt jedoch Berufung ein. Das Kassationsgericht, das mit dem Fall befasst wird, muss entscheiden: Reicht die Arbeitsunfähigkeit für den vorherigen Posten aus, um weiterhin Krankengeld zu beziehen?
Die Wendung: Das Kassationsgericht hebt die Entscheidung der Kommission erster Instanz auf. Es verweist den Fall an eine andere Kammer zurück, da die Vorinstanz das Gesetz nicht richtig angewandt habe.
Die Argumentation des Gerichts — aufgeschlüsselt
Das Kassationsgericht stützt sich auf Artikel 283 des Code de la sécurité sociale (heute kodifiziert in den Artikeln L. 321-1 ff.). Diese Vorschrift sieht vor, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld hat, solange er körperlich nicht in der Lage ist, die Arbeit wieder aufzunehmen. Aber Achtung: Diese Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf jede bezahlte Tätigkeit, nicht nur auf die vorherige Beschäftigung.
Im vorliegenden Fall hatte die Kommission erster Instanz angenommen, dass Herr X nicht in der Lage sei, seine spezifische Arbeit wieder aufzunehmen. Das Kassationsgericht entgegnet: Sie haben das Gesetz falsch ausgelegt. Die Arbeitsunfähigkeit muss absolut sein, d.h. sie muss jede berufliche Tätigkeit, auch eine leichte, ausschließen. Der Vertrauensarzt hatte Herrn X jedoch für eine normale leichte Arbeit als geeignet erklärt. Daher liegt keine körperliche Arbeitsunfähigkeit im Sinne von Artikel 283 mehr vor.
Dies ist keine Kehrtwende: Das Gericht bestätigt eine ständige Rechtsprechung. Es erinnert daran, dass die Krankenversicherung nicht den Verlust eines bestimmten Arbeitsplatzes ausgleichen soll, sondern die völlige Arbeitsunfähigkeit abdecken soll. Kann der Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit ausüben, auch wenn sie schlechter bezahlt ist, endet das Krankengeld. Diese Argumentation ist streng, aber logisch: Das Krankengeld wird aus der Solidargemeinschaft finanziert und sollte nur denjenigen vorbehalten sein, die absolut nicht arbeiten können.
Was das für Sie konkret bedeutet
Wenn Sie Arbeitnehmer sind: Sie müssen verstehen, dass Ihre Krankschreibung Sie nur schützt, wenn Sie medizinisch für jede Arbeit ungeeignet sind. Stuft Sie der Vertrauensarzt als für leichte Arbeit geeignet ein, endet Ihr Krankengeld, auch wenn Sie keine neue Stelle gefunden haben. Ein Maurer in Levallois-Perret, der keine schweren Lasten mehr tragen kann, aber eine Bürotätigkeit ausüben könnte, verliert sein Krankengeld. Sie können die Einschätzung des Vertrauensarztes vor dem Gericht (Sozialversicherungsstreitigkeiten) anfechten, aber die Frist ist kurz: 2 Monate ab Mitteilung.
Wenn Sie Arbeitgeber sind: Diese Entscheidung bestärkt Sie: Sie können die Wiederaufnahme der Arbeit verlangen, wenn der Arbeitnehmer für einen angepassten Posten geeignet ist. Aber Achtung: Sie müssen vor einer möglichen Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit einen Umsetzungsvorschlag (angepasster Posten) machen.
Wenn Sie Eigentümer-Vermieter sind: Ein Mieter, der sein Krankengeld verliert, kann Schwierigkeiten haben, die Miete zu zahlen. Sie können ihn nicht von heute auf morgen räumen lassen, aber Sie können ein Verfahren wegen Zahlungsrückstands einleiten. In Colombes hat mich kürzlich ein Eigentümer konsultiert: Sein Mieter, ein Fahrer, hatte sein Krankengeld verloren, weil er für sitzende Tätigkeiten als geeignet eingestuft wurde. Der Mieter zahlte seit 3 Monaten nicht mehr. Wir konnten eine Zahlungsaufforderung und anschließend eine Kündigung des Mietvertrags erwirken.
Wenn Sie Wohnungseigentümer sind: Keine direkten Auswirkungen, aber wenn Ihr Verwalter krankgeschrieben ist, kann diese Rechtsprechung seine Rückkehr beschleunigen.

