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Droit Immobilier

Nachdem festgestellt wurde, dass eine Person, die eine Wohnung erworben hatte, die über eine gemeinsame Terrasse mit einer anderen Wohnung verfügte, auf der sich ein kleines Bauwerk befand, dieses ohne Widerspruch genutzt hatte, und dass der Eigentümer der zweiten Wohnung dieses Bauwerk zerstört hatte, konnte ein Berufungsgericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf das Vorliegen einer offensichtlich rechtswidrigen Störung schließen.

📅 Décision du 27 November 1996⚖️ Cour de cassation📖 2 min de lecture

Nachdem festgestellt wurde, dass eine Person, die eine Wohnung erworben hatte, die über eine gemeinsame Terrasse mit einer anderen Wohnung verfügte, auf der sich ein kleines Bauwerk befand, dieses ohne Widerspruch genutzt hatte, und dass der Eigentümer der zweiten Wohnung dieses Bauwerk zerstört hatte, konnte ein Berufungsgericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf das Vorliegen einer offensichtlich rechtswidrigen Störung schließen. Erläuterung durch Maître Zakine.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 94-16.122 • 1996-11-27 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Nachdem festgestellt wurde, dass eine Person, die eine Wohnung erworben hatte, die über eine gemeinsame Terrasse mit einer anderen Wohnung verfügte, auf der sich ein kleines Bauwerk befand, dieses ohne Widerspruch genutzt hatte, und dass der Eigentümer der zweiten Wohnung dieses Bauwerk zerstört hatte, konnte ein Berufungsgericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf das Vorliegen einer offensichtlich rechtswidrigen Störung schließen.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Informations juridiques

  • Numéro: 94-16.122
  • Juridiction: Cour de cassation
  • Date de décision: 27 novembre 1996

Mots-clés

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

À propos de l'auteur

Maître Cécile Zakine — Avocate au Barreau des Alpes-Maritimes, Docteur en Droit. Chaque article de ce magazine est rédigé à partir de l'analyse d'une décision de jurisprudence réelle, commentée et mise en perspective par les équipes de Maître Zakine.

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