Referenzentscheidung: cc • N° 78-11.242 • 1979-05-03 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Zu Recht weist ein Urteil einen Bauherrn mit seinem Gewährleistungsanspruch gegen seine Bauunternehmer ab, der auf einer Verletzung ihrer Beratungspflicht beruht, da es feststellt, dass es selbst für einen Laien offensichtlich war, dass die Arbeiten nicht ohne Störungen für andere Mieter ausgeführt werden konnten und dass der Bauherr vom Hausverwalter darauf hingewiesen worden war und erklärt hatte, dass er diese Arbeiten auf eigene Gefahr durchführen werde.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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