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Droit Immobilier

Rechtlich gerechtfertigt ist die Entscheidung

📅 Décision du 17 Juni 1970⚖️ Cour de cassation📖 2 min de lecture

Rechtlich gerechtfertigt ist die Entscheidung, die den Antrag auf Vertragsaufhebung des Konzessionärs eines Steinbruchs wegen Besitzstörungen durch den Grundstückseigentümer, der in der Nähe eine Industrie betreibt, abweist, selbst wenn diese Fabrik den Betrieb des Steinbruchs bis an die äußersten Grenzen verhindert und das Nebeneinander der beiden Unternehmen regelmäßige Verwaltungsmaßnahmen unvermeidbar gemacht hat, die für den Konzessionär nachteilig sind, da die Verpflichtung des Eigentümers, ihm den ruhigen Besitz zu gewähren, nicht bedeutet, dass er seinen eigenen Betrieb, der von der Priorität profitiert, einstellen oder verlangsamen muss.

Referenzentscheidung: cc • Nr. 68-12.543 • 1970-06-17 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Rechtlich gerechtfertigt ist die Entscheidung, die den Antrag auf Vertragsaufhebung des Konzessionärs eines Steinbruchs wegen Besitzstörungen durch den Grundstückseigentümer, der in der Nähe eine Industrie betreibt, abweist, selbst wenn diese Fabrik den Betrieb des Steinbruchs bis an die äußersten Grenzen verhindert und das Nebeneinander der beiden Unternehmen regelmäßige Verwaltungsmaßnahmen unvermeidbar gemacht hat, die für den Konzessionär nachteilig sind, da die Verpflichtung des Eigentümers, ihm den ruhigen Besitz zu gewähren, nicht bedeutet, dass er seinen eigenen Betrieb, der von der Priorität profitiert, einstellen oder verlangsamen muss.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Halten Sie die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel strikt ein
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
  • Seien Sie vorausschauend: Eine vorbeugende Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Informations juridiques

  • Numéro: 68-12.543
  • Juridiction: Cour de cassation
  • Date de décision: 17 juin 1970

Mots-clés

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

À propos de l'auteur

Maître Cécile Zakine — Avocate au Barreau des Alpes-Maritimes, Docteur en Droit. Chaque article de ce magazine est rédigé à partir de l'analyse d'une décision de jurisprudence réelle, commentée et mise en perspective par les équipes de Maître Zakine.

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