Entscheidungsreferenz: cc • N° 18-17.119 • 2019-07-04 • Entscheidung einsehen →
Stellen Sie sich vor: Sie sind Eigentümer eines Grundstücks in Dax, in der Nähe des Sees, das Sie verkaufen oder bebauen möchten. Eines Tages entdecken Sie, dass sich dort Leute niedergelassen haben, einen Wohnwagen aufgestellt haben, vielleicht sogar eine kleine Konstruktion, ohne Ihre Zustimmung. Sie bitten sie zu gehen, sie weigern sich. Was tun? Die Polizei verweist Sie an den Richter. Aber wird der Richter wirklich die Vertreibung anordnen, obwohl diese Besetzer sich auf ihr Recht auf Achtung ihrer Wohnung berufen? Das ist die Frage, die sich der Kassationshof in einer Entscheidung vom 4. Juli 2019 (Nr. 18-17.119) gestellt hat. Und die Antwort ist klar: Ja, die Vertreibung kann angeordnet werden, selbst wenn sie die Wohnung der Besetzer beeinträchtigt, denn diese Beeinträchtigung ist im Verhältnis zur Schwere des Eingriffs in das Eigentumsrecht angemessen.
Diese Entscheidung ist ein Lichtblick für Eigentümer, insbesondere in angespannten Gebieten wie der Küste der Landes oder den Randgebieten von Mimizan, wo unrechtmäßige Besetzungen zunehmen. Sie erinnert aber auch an einige Regeln, die zu beachten sind, um Recht zu bekommen. Lassen Sie uns diesen Fall gemeinsam entschlüsseln und sehen, was er für Sie ändert.
Der Sachverhalt: Eine Geschichte, wie sie jeden Tag vorkommt
In diesem Fall besaßen Eigentümer (die Eheleute P...) ein Grundstück, auf dem sich Herr O..., Frau U... und Herr X ohne Erlaubnis niedergelassen hatten. Die Eigentümer verklagten diese Besetzer im Eilverfahren (Dringlichkeitsverfahren) vor dem Tribunal de grande instance, um das zu unterbinden, was sie als offensichtlich rechtswidrige Störung (eine Besetzung ohne Recht oder Titel) bezeichneten. Der Eilrichter ordnete die Vertreibung an, und das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Die Besetzer legten daraufhin Kassation ein und argumentierten, dass die Vertreibung ihr Recht auf Achtung ihrer Wohnung verletze, das durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert werde. Ihrer Ansicht nach hätte der Richter prüfen müssen, ob die Vertreibung nicht unverhältnismäßig sei, d.h. ob sie einen übermäßigen Eingriff in ihr Privat- und Familienleben darstelle.
Der Kassationshof wies ihre Beschwerde zurück. Er entschied, dass die Vertreibung die einzige Maßnahme sei, die es den Eigentümern ermögliche, die volle Ausübung ihres Eigentumsrechts an ihrem unrechtmäßig besetzten Grundstück wiederzuerlangen. Der Eingriff in die Wohnung der Besetzer sei daher nicht unverhältnismäßig angesichts der Schwere des Eingriffs in das Eigentumsrecht. Mit anderen Worten: Wenn man das Grundstück eines anderen ohne Recht besetzt, kann man sich nicht hinter dem Schutz der Wohnung verschanzen, um die Vertreibung zu verhindern.
Die Begründung des Gerichts — aufgeschlüsselt
Die Begründung der Richter stützt sich auf zwei Säulen: das Eigentumsrecht (Artikel 544 des Code civil: das Recht, über die Dinge in der absolutesten Weise zu genießen und zu verfügen) und das Recht auf Achtung der Wohnung (Artikel 8 der Europäischen Konvention: Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privatlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz). Aber diese beiden Rechte sind nicht absolut: Sie können eingeschränkt werden, wenn dies notwendig und verhältnismäßig ist.
Im vorliegenden Fall hatten die Besetzer ihren Wohnsitz auf einem Grundstück errichtet, das ihnen nicht gehörte. Ihre Wohnung war daher unrechtmäßig. Der Kassationshof befand, dass die Vertreibung, obwohl sie diese Wohnung beeinträchtigt, eine notwendige Maßnahme zum Schutz des Eigentumsrechts der Eigentümer sei. Dies steht im Einklang mit einer ständigen Rechtsprechung: Die Besetzung ohne Recht oder Titel stellt eine offensichtlich rechtswidrige Störung dar, die der Eilrichter sofort beenden kann. Mit anderen Worten: Der Eilrichter muss nicht von Fall zu Fall eine „gerechte Abwägung“ vornehmen: Sobald die Besetzung unrechtmäßig ist, ist die Vertreibung die Regel, außer in außergewöhnlichen Umständen (z.B. bei Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung von Grundrechten).
Das von den Besetzern vorgebrachte Argument der Unverhältnismäßigkeit wurde zurückgewiesen. Das Gericht erinnerte daran, dass das Eigentumsrecht ein Grundrecht ist und dass die unrechtmäßige Besetzung einen schwerwiegenden Eingriff darstellt. Mit anderen Worten: Die Waagschale neigt sich zugunsten des Eigentümers.
Was das für Sie konkret ändert
Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung sind, die ohne Ihre Zustimmung besetzt wird, bestätigt diese Entscheidung, dass Sie schnell im Eilverfahren handeln können, um die Vertreibung zu erwirken, ohne von Fall zu Fall eine Verhältnismäßigkeit nachweisen zu müssen. Achtung jedoch: Der Richter wird dennoch prüfen, ob die Besetzung tatsächlich ohne Recht oder Titel erfolgt (kein Mietvertrag, keine Erlaubnis).
Für einen vermietenden Eigentümer: Wenn Ihr Mieter nach Beendigung des Mietvertrags (ohne Titel) bleibt, können Sie ebenfalls die Vertreibung im Eilverfahren beantragen, aber das Verfahren ist stärker reglementiert (insbesondere durch die Winterruhe).
Für einen Mieter: Diese Entscheidung betrifft Sie nicht direkt, aber sie erinnert daran, dass eine Besetzung ohne Recht zu einer schnellen Vertreibung führen kann. Wenn Sie sich in einer regulären Situation befinden, sind Sie geschützt.
Konkretes Beispiel: In Mimizan, ein Eigentümer eines Grundstücks, das...

