Referenzentscheidung: cc • N° 75-91.792 • 1976-05-12 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die strafrechtliche Verfolgung des Leiters wegen vorsätzlicher Verheimlichung von steuerpflichtigen Beträgen und das Verwaltungsverfahren zur Festsetzung der Bemessungsgrundlage und des Umfangs der Steuern sind ihrer Natur und ihrem Zweck nach verschieden und unabhängig voneinander (1). Ein Urteil, das einen Angeklagten wegen vorsätzlicher Verheimlichung von Beträgen, die verschiedenen direkten Steuern und der Mehrwertsteuer unterliegen, für schuldig erklärt, indem es das Vorliegen dieser Verheimlichungen allein auf die Schätzungen stützt, die die Verwaltung nach ihren eigenen Verfahren zur Festsetzung von Bemessungsgrundlagen für eine Amtserhöhung vorgenommen hat, rechtfertigt seine Verurteilungsentscheidung nicht (2).
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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