Referenzentscheidung: cc • Nr. 09-14.230 • 2010-07-08 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Der Ausgleichsunterhalt (prestation compensatoire) wie die Zinsen, die er abwirft, sind ab dem Zeitpunkt fällig, an dem die Entscheidung, die die Scheidung ausspricht, rechtskräftig geworden ist. Ein Berufungsgericht verletzt die Artikel 260 und 1153-1 des Code civil, wenn es zur Ablehnung des Antrags des Ehegatten auf Zahlung von Zinsen auf den Ausgleichsunterhalt annimmt, dass das zuerkannte Kapital erst ab der Unterzeichnung oder der Genehmigung des vom Notar erstellten Liquidationsverzeichnisses fällig wird, obwohl die dem Schuldner des Ausgleichsunterhalts eingeräumte Möglichkeit, seine Schuld im Rahmen der Liquidationsverfahren der Gütergemeinschaft zu begleichen, dieser Schuld nicht ihren fälligen Charakter nimmt und sie nicht daran hindert, ab dem Tag, an dem sie geltend gemacht wurden, Zinsen zu tragen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Planen Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
→ Termin für eine Beratung im Arbeitsrecht vereinbaren |
→ Alle unsere juristischen Artikel
