Leitentscheidung: cc • N° 12-15.663 • 2013-04-04 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung bringt wichtige Klarheit in Ihr Immobilienrecht. Das ändert sie für Sie.
Die Situation
Der Käufer, der die Fortführung der Bauarbeiten durch den Fertigstellungsgaranten nicht beantragt hat, kann für den Zeitraum nach der Kündigung des Vertrags über den Bau eines Einfamilienhauses keinen Anspruch auf Zahlung von Verzugsstrafen geltend machen
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wesentliche Punkte
- Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen äußerst genau
- Bewahren Sie sämtliche Nachweisunterlagen auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Betrifft dieser Artikel Ihre Situation? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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