Referenzentscheidung: cc • Nr. 04-10.824 • 2005-11-16 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung liefert wichtige Aufschlüsse für Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Eine Gewährleistungsausschlussklausel, die ein Zwischenverkäufer seinem eigenen Erwerber entgegenhalten kann, steht der unmittelbaren Klage des Endkäufers gegen den ursprünglichen Verkäufer nicht entgegen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Zu beachtende Punkte
- Beachten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente auf (Eigentumstitel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Zur Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechtswissenschaften, ist in ganz Frankreich tätig.
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📌 Trifft dies auf Ihre Situation zu? Maître Cécile Zakine, französische Rechtsanwältin für Immobilienrecht, praktiziert in ganz Frankreich.
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