Referenzentscheidung: cc • Nr. 92-15.328 • 1994-01-26 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Berufung gegen ein Urteil, das eine Beweisanordnung erlässt, ohne über einen Teil der Hauptsache zu entscheiden, die zusammen mit der Berufung gegen das Sachurteil eingelegt wird, ist nur zulässig, wenn diese Berufung selbst zulässig ist. Daher kann ein Berufungsgericht nicht aus dem unbestimmten Charakter des Antrags, über den das Zwischenurteil entschieden hat, die Zulässigkeit der Berufung gegen dieses Urteil zusammen mit dem Sachurteil ableiten, wenn die geltend gemachten Beträge nach Änderung der Anträge unter der Berufungssumme liegen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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