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Droit Immobilier

Der Richter kombiniert nicht das Petitorische und das Possessorische

📅 Décision du 22 März 1977⚖️ Cour de cassation👁️ 1 vues📖 2 min de lecture

Der Richter kombiniert nicht das Petitorische und das Possessorische, wenn er die Titel einsehen, um zu prüfen, ob der geltend gemachte Besitz als ein Recht ausgeübt wird und um sicherzustellen, dass der Kläger nicht nur eine bloße Duldung in Anspruch nimmt. Die Kumulation ergibt sich auch nicht daraus, dass die Entscheidung, um auf Schlussanträge aus dem materiellen Recht zu antworten oder diese zu widerlegen, die vom Beklagten gegen die possessorische Klage vorgebracht wurden, in ihren Gründen neben Feststellungen zum Besitz auch Erwägungen zum materiellen Recht enthält, wenn der Richter im Tenor streng im Rahmen des Possessorischen bleibt.

Referenzentscheidung: cc • N° 75-12.496 • 1977-03-22 • Entscheidung einsehen →

Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.

Die Situation

Der Richter kombiniert nicht das Petitorische und das Possessorische, wenn er die Titel einsehen, um zu prüfen, ob der geltend gemachte Besitz als ein Recht ausgeübt wird und um sicherzustellen, dass der Kläger nicht nur eine bloße Duldung in Anspruch nimmt. Die Kumulation ergibt sich auch nicht daraus, dass die Entscheidung, um auf Schlussanträge aus dem materiellen Recht zu antworten oder diese zu widerlegen, die vom Beklagten gegen die possessorische Klage vorgebracht wurden, in ihren Gründen neben Feststellungen zum Besitz auch Erwägungen zum materiellen Recht enthält, wenn der Richter im Tenor streng im Rahmen des Possessorischen bleibt.

Was das Gesetz sagt

Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.

Wichtige Punkte

  • Halten Sie die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel strikt ein
  • Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
  • Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit

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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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Informations juridiques

  • Numéro: 75-12.496
  • Juridiction: Cour de cassation
  • Date de décision: 22 mars 1977

Mots-clés

droit immobilierjurisprudenceimmobilier
Maître Cécile Zakine

À propos de l'auteur

Maître Cécile Zakine — Avocate au Barreau des Alpes-Maritimes, Docteur en Droit. Chaque article de ce magazine est rédigé à partir de l'analyse d'une décision de jurisprudence réelle, commentée et mise en perspective par les équipes de Maître Zakine.

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