Referenzentscheidung: cc • N° 83-13.442 • 1985-01-04 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß Artikel 20 des Dekrets vom 30. September 1953 durch den Mieter, der eine Kündigung mit Angebot einer Entschädigung für die Räumung erhalten hat, erfolgt zu den Bedingungen und Klauseln des abgelaufenen Mietvertrags; der Vermieter kann ihm gegenüber Verstöße geltend machen, die nach Ablauf des Mietvertrags begangen wurden.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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