Referenzentscheidung: cc • Nr. 17-70.011 • 2017-11-06 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Bestimmungen des Artikels L. 911-8 des Sozialgesetzbuchs (Code de la sécurité sociale) gelten für ehemalige Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber entlassen wurden, der sich in Liquidation judiciaire (Insolvenzverfahren) befindet, sofern sie die in diesem Text festgelegten Bedingungen erfüllen. Die Aufrechterhaltung der Rechte setzt jedoch voraus, dass der Vertrag oder die Mitgliedschaft, die den Arbeitgeber mit der Versicherungsorganisation verbindet, nicht gekündigt wird (Stellungnahme Nr. 1, Gutachtenanfrage Nr. 17-70.011, Stellungnahme Nr. 2, Gutachtenanfrage Nr. 17-70.012, Stellungnahme Nr. 3, Gutachtenanfrage Nr. 17-70.013, Stellungnahme Nr. 4, Gutachtenanfrage Nr. 17-70.014 und Stellungnahme Nr. 5, Gutachtenanfrage Nr. 17-70.015)
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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