Referenzentscheidung: cc • N° 12-19.270 • 2014-02-19 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Bestimmungen der Artikel L. 145-3 und L. 145-33 des Handelsgesetzbuchs (code de commerce) finden auf die Miete des Erbbaurechtsvertrags (bail emphytéotique) gemäß Artikel L. 451-3 des Gesetzbuchs über die ländliche und maritime Fischerei (code rural et de la pêche maritime) keine Anwendung.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Seien Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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