Referenzentscheidung: cc • Nr. 98-44.361 • 2001-03-13 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die statutarischen Bestimmungen und insbesondere die ergänzende Anmerkung zu Artikel 55 der Regelung für das fliegende Personal der Gesellschaft Air France bezüglich der Umsetzung am Boden erlauben es nicht, einen Arbeitnehmer in unbezahlten Urlaub zu versetzen, dessen endgültige Fluguntauglichkeit nicht vom medizinischen Rat der Zivilluftfahrt festgestellt wurde; daraus folgt, dass die Versetzung in unbezahlten Urlaub einen Bruch des Arbeitsvertrags darstellt, der als Kündigung analysiert wird.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Fristen für Rechtsmittel
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Korrespondenz)
- Antizipieren Sie: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Anwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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