Referenzentscheidung: cc • N° 04-15.983 • 2006-02-28 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Richter können, außer in den in Artikel 125 der neuen Zivilprozessordnung vorgesehenen Fällen, keine von Amts wegen zu erhebende Prozessvoraussetzung (fin de non-recevoir) geltend machen, die nicht öffentlicher Ordnung ist. Daraus folgt, dass ein Gericht nicht von Amts wegen die aus Artikel 70 der neuen Zivilprozessordnung resultierende Prozessvoraussetzung (fin de non-recevoir) geltend machen kann, die sich aus dem Fehlen einer ausreichenden Verbindung zwischen der Widerklage und dem ursprünglichen Anspruch ergibt.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Beachten Sie strikt die gesetzlichen Rechtsmittelfristen
- Bewahren Sie alle Ihre Belegdokumente auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Handeln Sie vorausschauend: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
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📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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