Referenzentscheidung: cc • N° 83-93.988 • 1983-11-23 • Entscheidung einsehen →
Stellen Sie sich vor: Sie sind Eigentümer einer Wohnung in Mont-de-Marsan, und Ihr Mieter verletzt sich bei einem Sturz im Treppenhaus. Sie werden wegen fahrlässiger Körperverletzung verfolgt. Doch zwischen der Tat und dem Urteil ändert sich das Gesetz: zunächst strenger, dann milder, dann wieder strenger. Welches Gesetz ist anzuwenden? Diese scheinbar technische Frage hat direkte Auswirkungen auf Ihr Leben und Ihren Geldbeutel. Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs vom 23. November 1983 (Nr. 83-93.988) gibt eine klare Antwort: Es ist stets das für den Angeklagten günstigste Gesetz anzuwenden.
Dieses Prinzip, genannt Rückwirkung des milderen Gesetzes (rétroactivité in mitius), ist ein Eckpfeiler des französischen Strafrechts. Aber was bedeutet das für Sie als Eigentümer, Vermieter, Mieter oder Immobilienprofi? Viel mehr, als man denkt. Denn Straftaten im Immobilienbereich – Gewalt, Freiheitsberaubung, aber auch wohnungsbezogene Delikte – sind häufig. Und die Strafen können je nach zum Zeitpunkt des Urteils geltendem Gesetz stark variieren.
In diesem Artikel werde ich diese grundlegende Entscheidung analysieren, ihre Begründung in einfachen Worten erklären und Ihnen konkrete Ratschläge geben, um heikle Situationen zu vermeiden. Denn wie ich meinen Mandanten oft sage: Vorbeugen ist besser als heilen – besonders wenn sich das Gesetz ändert.
Der Sachverhalt: Eine alltägliche Geschichte
Herr X, Eigentümer eines Hauses in Capbreton, wird verfolgt, weil er seinen Nachbarn Herrn Y mit einer Eisenstange geschlagen haben soll. Die Tat ereignete sich 1980. Damals fiel die Tat unter Artikel 311 des Code pénal, der vorsätzliche Schläge und Körperverletzung mit einer Waffe mit 3 bis 10 Jahren Gefängnis bestraft. Doch zwischen Tat und Urteil änderte sich das Gesetz zweimal: zunächst das Gesetz vom 2. Februar 1981, das die Strafen milderte (Artikel 309 Absatz 2, Höchststrafe 2 Jahre), dann das Gesetz vom 10. Juni 1983, das die Strafen wieder verschärfte, indem es den Anwendungsbereich auf alle Gewalttaten mit erschwerenden Umständen ausdehnte, selbst ohne Arbeitsunfähigkeit. Parallel dazu wurde Herr X auch wegen Freiheitsberaubung von Herrn Y unter 24 Stunden verfolgt. Auch hier entwickelte sich das Gesetz: Artikel 341-3° des Code pénal (Strafe 10 bis 20 Jahre) wurde durch das Gesetz von 1981 durch Artikel 341-4° (mildere Strafe) ersetzt, dann wurde der 4° 1983 aufgehoben, sodass wieder Artikel 341-3° galt.
Der Fall gelangte vor den Kassationsgerichtshof. Der Angeklagte wehrte sich gegen die Anwendung des strengeren Gesetzes. Die Frage war einfach: Welches Gesetz ist anzuwenden? Das zum Tatzeitpunkt geltende, das mildeste dazwischen oder das zum Urteilszeitpunkt geltende?
Die Begründung des Gerichts – aufgeschlüsselt
Der Kassationsgerichtshof erinnert an einen grundlegenden Grundsatz: „Wenn nach Begehung einer Straftat ein milderes Gesetz erlassen wird, das später durch eine strengere Bestimmung ersetzt wird, ist auf den Angeklagten das günstigste Gesetz anzuwenden.“ Mit anderen Worten: Selbst wenn sich das Gesetz mehrmals ändert, ist stets das mildeste für den Angeklagten anzuwenden. Dieser Grundsatz ist heute in Artikel 112-1 des Code pénal verankert (der bestimmt, dass das neue mildere Gesetz auf vor seinem Inkrafttreten begangene Straftaten anzuwenden ist).
Im vorliegenden Fall war für die Gewalttaten das mildeste Gesetz das vom 2. Februar 1981 (Artikel 309 Absatz 2), das eine Höchststrafe von 2 Jahren vorsah. Wurde jedoch keine Arbeitsunfähigkeit festgestellt, konnte die Tat als Übertretung (Artikel R. 40-1° des Code pénal) eingestuft werden, die amnestiert wurde (Gesetz vom 4. August 1981). Für die Freiheitsberaubung war das mildeste Gesetz ebenfalls das von 1981 (Artikel 341-4°), da es geringere Strafen vorsah als der ursprüngliche Artikel 341-3° und die Rückkehr zu diesem im Jahr 1983. Der Gerichtshof bestätigte daher die Anwendung des Gesetzes von 1981 für beide Straftaten.
Was nur wenige wissen: Dieser Grundsatz gilt selbst dann, wenn das mildere Gesetz zum Zeitpunkt des Urteils nicht mehr in Kraft ist. Die Richter müssen das günstigste Gesetz „einfrieren“ zu dem Zeitpunkt, als es existierte. Dies ist eine wesentliche Rechtssicherheit für die Bürger.
Achtung jedoch: Dieser Grundsatz greift nur, wenn das neue Gesetz tatsächlich milder ist. Ist es strenger, findet es auf frühere Taten keine Anwendung. Klar gesagt: Man kann nicht strenger bestraft werden als zum Tatzeitpunkt.
Was das für Sie konkret bedeutet
Für Eigentümer und Vermieter: Wenn Sie wegen Gewalt gegen einen Mieter verfolgt werden (z. B. bei einer ruppigen Räumung) und sich das Gesetz zwischen Tat und Urteil ändert, können Sie vom milderen Gesetz profitieren. Wenn die Höchststrafe beispielsweise von 3 Jahren auf 1 Jahr sinkt, kommt letztere zur Anwendung. Achtung: Das entbindet Sie nicht von Ihrer Verantwortung, kann aber die Sanktion mildern.
Für Mieter: Wenn Sie Opfer von Gewalt durch Ihren Vermieter oder einen Dritten werden, gilt das gleiche Prinzip. Das mildere Gesetz schützt Sie nicht vor der Straftat, aber es stellt sicher, dass der Täter nicht strenger bestraft wird, als es zum Tatzeitpunkt vorgesehen war.

