Referenz: Conseil d'État, 28. September 2022, Nr. 21-40.018
Einleitung
Die Besteuerung von Grundstücksgewinnen für Nichtansässige ist ein zentrales Thema für Ausländer, die in Frankreich investieren oder eine Immobilie veräußern möchten. Das Urteil des Conseil d'État vom 28. September 2022 (Nr. 21-40.018) hat die Anwendung des Satzes von 19 % und der Sozialabgaben klargestellt und bietet eine willkommene Rechtssicherheit. Als auf internationales Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwältin biete ich Ihnen eine detaillierte Analyse dieser Entscheidung und ihrer praktischen Auswirkungen.
Der rechtliche Rahmen der Grundstücksgewinnsteuer für Nichtansässige
Besteuerungsgrundsatz
Gemäß Artikel 244 bis A des französischen Steuergesetzbuchs (CGI) unterliegen natürliche Personen, die nicht in Frankreich steuerlich ansässig sind, einer Pauschalsteuer auf Gewinne aus der Veräußerung von in Frankreich gelegenen Immobilien. Diese Steuer beträgt 19 % des Nettogewinns, zuzüglich Sozialabgaben in Höhe von 17,2 % (allgemeiner Sozialbeitrag, Beitrag zur Rückzahlung der Sozialschuld, Sozialabgabe, Zusatzabgabe).
Befreiungen und Abschläge
Artikel 150 VC CGI sieht Abschläge für die Haltedauer vor: 6 % pro Jahr vom 6. bis zum 21. Jahr, dann 4 % im 22. Jahr, was nach 22 Jahren zu einer vollständigen Befreiung führt. Diese Abschläge gelten jedoch nicht für die Sozialabgaben, was vor dem Conseil d'État angefochten wurde.
Analyse des Urteils Nr. 21-40.018 vom 28. September 2022
Sachverhalt und Fragestellung
Ein nichtansässiger Steuerpflichtiger hatte eine Immobilie in Frankreich veräußert und focht die Anwendung der Sozialabgaben auf den Gewinn an, da er diese für unionsrechtswidrig hielt (freier Kapitalverkehr). Er beantragte den Haltedauerabschlag auf alle Steuern, einschließlich der Sozialabgaben.
Die Entscheidung des Conseil d'État
Der Conseil d'État wies die Klage ab und entschied, dass das französische System nicht diskriminierend sei. Er stellte klar, dass die Sozialabgaben sowohl für Ansässige als auch für Nichtansässige gelten und dass das Fehlen eines Haltedauerabschlags auf diese Abgaben durch deren Natur als Sozialbeiträge, die sich von der Einkommensteuer unterscheiden, gerechtfertigt sei. Die Entscheidung stützt sich auf Artikel 244 bis A CGI und die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil Hervis).
Praktische Bedeutung
Diese Entscheidung bestätigt, dass Nichtansässige die Sozialabgaben in Höhe von 17,2 % ohne Haltedauerabschlag zahlen müssen, was die Gesamtsteuerlast auf 36,2 % (19 % + 17,2 %) erhöht. Sie unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Steuerplanung vor jeder Veräußerung.
Praktische Ratschläge für Nichtansässige
Steuerliche Vorbereitung beim Erwerb
- Haltestruktur: Die Wahl einer Immobiliengesellschaft (SCI) kann steuerliche Vorteile bieten, jedoch sind die Regeln der steuerlichen Transparenz zu beachten.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Prüfen, ob das Abkommen mit dem Wohnsitzland einen ermäßigten Satz oder eine Befreiung vorsieht.
- Haltedauer: Die Immobilie länger als 22 Jahre halten, um die vollständige Befreiung von der Gewinnsteuer (19 %) zu erhalten, jedoch nicht von den Sozialabgaben.
Bei der Veräußerung
- Genaue Berechnung: Lassen Sie den Nettogewinn und die Sozialabgaben von einem Steuerberater schätzen.
- Meldefristen: Der Gewinn ist innerhalb eines Monats nach der Veräußerung zu erklären (Artikel 244 bis A CGI).
- Zahlung: Der Notar behält den fälligen Betrag beim Verkauf ein und führt ihn an die Steuerbehörde ab.
Wie Maître Cécile Zakine Sie begleiten kann
Als auf Immobilienrecht und internationale Steuern spezialisierte Rechtsanwältin biete ich eine maßgeschneiderte Begleitung an:
- Steuerprüfung: Analyse Ihrer persönlichen Situation und der optimalen Haltestruktur.
- Verhandlung: Unterstützung beim Erwerb oder Verkauf zur Absicherung steuerlicher Klauseln.
- Rechtsstreitigkeiten: Vertretung gegenüber der Steuerverwaltung oder vor Gericht bei Streitigkeiten.
- Internationales Privatrecht: Berücksichtigung von Kollisionsnormen und internationalen Abkommen.
Fazit
Das Urteil des Conseil d'État vom 28. September 2022 erinnert Nichtansässige an die Bedeutung einer sorgfältigen Steuerplanung. Der Satz von 19 % und die Sozialabgaben von 17,2 % gelten ohne Haltedauerabschlag auf letztere. Um Ihre Situation zu optimieren, zögern Sie nicht, einen Fachanwalt zu konsultieren. Maître Cécile Zakine empfängt Sie in der Kanzlei oder per Videokonferenz zur Besprechung Ihres Falles.

