Referenzentscheidung: cc • N° 10-13.690 • 2011-04-27 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier ist, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Wenn die Schwäche des vom Händler mit dem oder den Produkten, die Gegenstand einer Handelskooperationsmaßnahme sind, während des Bezugszeitraums erzielten Umsatzes im Verhältnis zu dem ihm gewährten Vorteil oder das Fehlen einer signifikanten Umsatzsteigerung während dieses Bezugszeitraums Beurteilungskriterien für ein etwaiges offensichtliches Missverhältnis zwischen diesen beiden Elementen darstellen können, können sie allein nicht den Beweis für dieses offensichtliche Missverhältnis erbringen, da Händler, die Handelskooperationsvereinbarungen abschließen, nicht zu einem Erfolg verpflichtet sind. Daraus folgt, dass der bloße Vergleich zwischen dem Preis, den ein Lieferant einem Händler für eine Werbeleistung für ein Produkt durch Platzierung an der Kassenlade zahlt, und dem während desselben Zeitraums für dieses Produkt erzielten Umsatz nicht ausreicht, um ein offensichtliches Missverhältnis zwischen den vom Händler erzielten Vorteilen und dem Wert dieser Dienstleistungen zu kennzeichnen.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die Grundprinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Belege auf (Titel, Urkunden, Schreiben)
- Denken Sie voraus: Ein präventiver Rat kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: Beratung 30 Min. für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Dieser Artikel betrifft Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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