Entscheidungsreferenz: cc • N° 22-14.163 • 2023-03-30 • Entscheidung einsehen →
Stellen Sie sich vor: Sie sind Eigentümer eines Hauses in Mont-de-Marsan, in einer Zone, die gerade als Zone d'aménagement concerté (ZAC) eingestuft wurde. Die Stadtverwaltung teilt Ihnen mit, dass Ihr Grundstück für ein Stadtentwicklungsprojekt benötigt wird. Sie werden enteignet. Aber zu welchem Datum wird Ihr Grundstück bewertet? Die Antwort bestimmt die Höhe Ihrer Entschädigung. Und genau hier liegt das Problem: Je nach gewähltem Datum kann der Unterschied mehrere zehntausend Euro betragen.
Die Frage, die sich jeder Eigentümer in dieser Situation stellt, ist einfach: „Wie viel werde ich entschädigt?“. Aber hinter dieser Frage verbirgt sich ein komplexes rechtliches Wirrwarr, das der Kassationshof mit einem Urteil vom 30. März 2023 (Nr. 22-14.163) geklärt hat.
Diese Entscheidung präzisiert den Begriff des „Droit de préemption urbain : la date de référence déterminante pour la fixation du prix">Referenzdatums“ für die Bewertung von Grundstücken in einer ZAC, die dem Droit de préemption urbain">droit de préemption urbain (DPU) unterliegen. Kurz gesagt, sie legt fest, welches Datum für die Bestimmung des Grundstückswerts am Tag der Enteignung maßgeblich ist. Diese Klarstellung betrifft sowohl Eigentümer als auch Gemeinden und Bauträger.
Der Sachverhalt: eine alltägliche Geschichte
Herr X, Eigentümer eines Grundstücks in Mont-de-Marsan, sieht sein Grundstück in den Geltungsbereich einer ZAC aufgenommen, die durch eine 2015 veröffentlichte Urkunde geschaffen wurde. 2020 leitet die Gemeinde ein Enteignungsverfahren ein, um die geplanten Erschließungsmaßnahmen durchzuführen. Der expropriation-date-reference-plu" class="internal-link" title="Expropriation et date de référence : ce que le PLU change pour votre terrain">Plan local d'urbanisme (PLU) wurde 2018 geändert, um diese ZAC zu integrieren und den Sektor dem droit de préemption urbain zu unterstellen.
Der Streit betrifft das Referenzdatum: Der Eigentümer ist der Ansicht, dass es das Datum der Schaffung der ZAC (2015) sei, während der Enteigner behauptet, dass es das Datum der Änderung des PLU (2018) sei. Die Tragweite ist enorm: Zwischen 2015 und 2018 sind die Immobilienpreise in der Gegend um fast 15 % gestiegen. Die Entschädigung könnte um mehrere tausend Euro variieren.
Der Enteignungsrichter des Départements Landes gibt dem Enteigner recht und setzt das Referenzdatum auf 2018. Herr X legt Berufung beim Berufungsgericht Lyon ein, das das Urteil bestätigt. Daraufhin legt er Kassation ein. Der Kassationshof hebt das Berufungsurteil auf und verweist die Sache an das Berufungsgericht Grenoble zurück, wobei er grundsätzlich zugunsten des Eigentümers entscheidet, jedoch mit einer wichtigen Nuance.
Die Argumentation des Gerichts – aufgeschlüsselt
Zum Verständnis muss man in die Gesetzestexte eintauchen. Artikel L. 322-2 des Code de l'expropriation pour cause d'utilité publique (C. expr.) bestimmt, dass für ein Grundstück in einer ZAC das Referenzdatum das Datum der Veröffentlichung der Urkunde zur Schaffung der Zone ist, sofern dieses Datum mindestens ein Jahr vor der Eröffnung des öffentlichen Untersuchungsverfahrens zur Gemeinwohlfeststellung (DUP) liegt. Dies ist die allgemeine Regel.
Aber Vorsicht: Artikel L. 213-4, a), des Code de l'urbanisme (C. urb.) sieht eine Ausnahme für Grundstücke vor, die dem droit de préemption urbain (DPU) unterliegen und nicht in einer Zone d'aménagement différé (ZAD) liegen. In diesem Fall ist das Referenzdatum das Datum, an dem der jüngste der Akte, die den PLU genehmigen, überarbeiten oder ändern und die Zone, in der das Grundstück liegt, abgrenzen, Dritten gegenüber wirksam geworden ist. Mit anderen Worten: das Datum der letzten Änderung des PLU, die das DPU in dem Sektor eingeführt hat.
Der Kassationshof musste daher diese beiden Texte in Einklang bringen. Er entschied, dass, wenn das Grundstück sowohl in einer ZAC liegt als auch dem DPU unterliegt, die spezifische Regel des Code de l'urbanisme Vorrang hat. Im vorliegenden Fall wurde der PLU 2018 geändert, um das DPU zu integrieren, und diese Änderung erfolgte nach der Schaffung der ZAC. Das Referenzdatum war daher 2018, wie es die Tatsacheninstanzen festgestellt hatten.
Was nur wenige wissen, ist, dass diese Lösung nicht selbstverständlich war. Der Kassationshof hätte auch der Ansicht sein können, dass die ZAC als spezifischeres Stadtplanungsinstrument Vorrang haben sollte. Aber er entschied sich, dem DPU den Vorrang zu geben und das Referenzdatum an die letzte Änderung des PLU anzupassen. Dies ist eine Bestätigung der früheren Rechtsprechung (Civ. 3e, 26. Mai 2016, Nr. 15-15.638), jedoch mit einer Präzisierung: Das Grundstück muss tatsächlich dem DPU unterliegen und nicht nur in einer Zone liegen, in der das DPU potenziell besteht.
Was das für Sie konkret ändert
Für einen vermietenden Eigentümer in Dax sind die Auswirkungen direkt spürbar. Wenn Ihr Grundstück in einer ZAC liegt und die Gemeinde nach der Schaffung der ZAC ein DPU einführt, wird die Enteignungsentschädigung auf der Grundlage des Werts zum Zeitpunkt des DPU berechnet, nicht zum Zeitpunkt der ZAC. Wenn die Preise in der Zwischenzeit gestiegen sind, haben Sie Glück; wenn sie gefallen sind, Pech. Beispiel: Ein Grundstück, das 2015 (Schaffung ZAC) 100.000 € und 2018 (Änderung PLU mit DPU) 120.000 € wert ist, wird mit 120.000 € entschädigt, wenn das Referenzdatum 2018 ist.
Für einen Käufer: Seien Sie vorsichtig, wenn

