Entscheidungsreferenz: cc • Nr. 91-15.160 • 1993-05-04 • Entscheidung einsehen →
Diese Entscheidung wirft ein wichtiges Licht auf Ihr Immobilienrecht. Hier erfahren Sie, was sie für Sie ändert.
Die Situation
Die Gewährung eines Mietvertrags über ein Gebäude oder einen Gebäudeteil an einen Dritten durch den Eigentümer der Räumlichkeiten, nachdem diese von einem früheren unentgeltlichen Nutzer geräumt wurden, kann nicht als Abtretung eines Mietrechts angesehen werden, die der in Artikel 725 des französischen Steuergesetzbuchs (Code général des impôts) vorgesehenen Grunderwerbsteuer unterliegt, die nur zwischen einem ausscheidenden und einem eintretenden Mieter erfolgen kann.
Was das Gesetz sagt
Diese Entscheidung bestätigt die grundlegenden Prinzipien des Eigentumsrechts.
Wichtige Punkte
- Halten Sie die gesetzlichen Rechtsmittelfristen strikt ein
- Bewahren Sie alle Ihre Nachweisdokumente (Titel, Urkunden, Schreiben) auf
- Planen Sie voraus: Eine präventive Beratung kostet immer weniger als ein Rechtsstreit
Für eine Analyse Ihrer Situation: 30-minütige Beratung für 45 € mit Maître Zakine.
📌 Betrifft dieser Artikel Sie? Maître Cécile Zakine, Rechtsanwältin für Immobilien- und Grundstücksrecht, Doktorin der Rechte, ist in ganz Frankreich tätig.
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