Entscheidungsreferenz: cc • N° 18-26.366 • 2020-05-28 • Entscheidung einsehen →
Stellen Sie sich vor: Sie haben gerade ein kleines Geschäftslokal in Issoire, rue de la République, erworben, mit der Absicht, es in eine Mietwohnung umzuwandeln. Alles scheint in Ordnung: Der Verkäufer versichert Ihnen, dass das Lokal seit Jahren als Wohnung genutzt wurde, und Sie haben sogar Fotos der früheren Mieter. Dennoch lehnt die Stadtverwaltung Ihren Antrag auf Nutzungsänderung ab mit der Begründung, das Lokal sei am 1. Januar 1970 gewerblich genutzt worden. Sie fragen sich: Auf welcher Grundlage beruht diese Entscheidung?
Die Frage ist für jeden Eigentümer, der ein Lokal in eine Wohnung umwandeln möchte, von entscheidender Bedeutung: Auf welches Datum muss man sich beziehen, um die Wohnnutzung nachzuweisen? Die Antwort des Kassationsgerichtshofs in seinem Urteil vom 28. Mai 2020 (Nr. 18-26.366) ist eindeutig: Nur die Nutzung am 1. Januar 1970 zählt. Eine spätere Zweckbestimmung, selbst wenn sie lange andauert, ist unbeachtlich.
Dieses Urteil beendet eine wiederkehrende Debatte zwischen Eigentümern und Verwaltungen und klärt eine oft missverstandene Regel. Analyse.
Der Sachverhalt: eine alltägliche Geschichte
Herr X, Eigentümer in Issoire, erwirbt 2015 ein Geschäftslokal im Erdgeschoss. Der Verkäufer teilt ihm mit, dass das Lokal von 1980 bis 2010 als Wohnung und danach als Lager genutzt wurde. Herr X möchte es wieder als Wohnung nutzen und vermieten. Er beantragt bei der Stadtverwaltung eine Genehmigung zur Nutzungsänderung, die jedoch abgelehnt wird, da das Lokal laut Katasterunterlagen am 1. Januar 1970 gewerblich genutzt wurde.
Herr X ficht diese Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht an. Er legt Nachbarschaftszeugnisse und Stromrechnungen aus den Jahren 1980-2000 vor, die eine Wohnnutzung belegen. Das Gericht gibt ihm recht und entscheidet, dass die tatsächliche Nutzung nach 1970 zu berücksichtigen sei. Die Gemeinde Issoire legt Berufung ein.
Das Berufungsgericht bestätigt das Urteil. Die Gemeinde legt daraufhin Revision ein. Der Kassationsgerichtshof hebt das Berufungsurteil auf und entscheidet, dass der Nachweis einer tatsächlichen Wohnnutzung nach dem 1. Januar 1970 unbeachtlich sei. Allein die Nutzung zu diesem Stichtag sei maßgeblich. Der Fall wird an das Berufungsgericht Lyon zurückverwiesen.
Die Begründung des Gerichts – analysiert
Die rechtliche Grundlage ist Artikel L. 631-7 des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs, der in bestimmten Gemeinden jede Nutzungsänderung von Wohnräumen einer vorherigen Genehmigung unterwirft. Um festzustellen, ob ein Raum Wohnraum ist, verweist das Gesetz auf seine Zweckbestimmung am 1. Januar 1970. Warum dieses Datum? Weil es das vom Gesetz festgelegte Referenzdatum ist, um Wohnräume von anderen Räumen (gewerblich, beruflich usw.) zu unterscheiden.
Der Kassationsgerichtshof legt diesen Text streng aus: Es spielt keine Rolle, ob der Raum 30 Jahre nach 1970 als Wohnung genutzt wurde; entscheidend ist seine Nutzung am 1. Januar 1970. Wenn er zu diesem Zeitpunkt gewerblich war, bleibt er gewerblich, es sei denn, es wird eine Genehmigung zur Nutzungsänderung eingeholt. Kurz gesagt, das Gesetz erlaubt nicht den Nachweis einer Wohnnutzung durch spätere Tatsachen.
Die Tatsachengerichte hatten entschieden, dass die tatsächliche Nutzung Vorrang haben sollte, aber das oberste Gericht stellt klar, dass die Regel zwingend ist. Dies bestätigt die frühere Rechtsprechung (Civ. 3e, 18. März 2015, Nr. 14-10.384). Es gibt keine Kehrtwende: Der Kassationsgerichtshof bleibt bei seiner strengen Position.
Die Argumente der Parteien? Der Eigentümer berief sich auf die tatsächliche Wohnnutzung über mehrere Jahrzehnte. Die Gemeinde hielt den Wortlaut des Gesetzes entgegen. Das Gericht entschied zugunsten des Gesetzes, da der Schutz des Mietwohnungsbestands eine klare und vorhersehbare Regel erfordere.
Was das für Sie konkret bedeutet
Vermietender Eigentümer: Wenn Sie ein Lokal in Riom oder anderswo kaufen, prüfen Sie vor einem Umwandlungsprojekt dessen Nutzung am 1. Januar 1970. Ein 1970 gewerbliches Lokal bleibt auf unbestimmte Zeit gewerblich, es sei denn, es liegt eine Genehmigung vor. Wenn Sie beispielsweise ein Lokal in Riom, rue de l'Hôtel-de-Ville, erwerben, das 1970 ein Lebensmittelgeschäft war, können Sie es ohne Genehmigung nicht in eine Wohnung umwandeln, selbst wenn es seit 1990 bewohnt wurde.
Mieter: Wenn Sie eine Wohnung mieten, die 1970 gewerblich genutzt wurde, könnte der Vermieter sie nicht als Wohnung vermieten dürfen. Prüfen Sie die Rechtmäßigkeit Ihres Mietvertrags. Ist die Wohnung unrechtmäßig, können Sie die Nichtigkeit des Mietvertrags oder Schadensersatz verlangen.
Erwerber: Fragen Sie vor dem Kauf den Verkäufer nach einer Bescheinigung über die Nutzung am 1. Januar 1970. Konsultieren Sie die Katasterunterlagen oder das alte Kataster. Ein Mangel an Konformität kann Ihr Projekt blockieren und Sie Rechtsmitteln aussetzen.
Wohnungseigentümer: Wenn eine Einheit ohne Genehmigung umgewandelt wird, kann der Verwalter gerichtlich vorgehen. Die unrechtmäßige Nutzungsänderung kann zu Geldstrafen (bis zu 50.000 € pro Einheit) und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands führen.
Vier Tipps, um solche Streitigkeiten zu vermeiden
- Prüfen Sie die Nutzung am 1. Januar 1970: Konsultieren Sie vor jedem Erwerb das historische Kataster oder fordern Sie bei der Gemeinde (Stadtplanungsamt) eine Nutzungsbescheinigung an. In Issoire kann Ihnen das Stadtplanungsamt beispielsweise einen Auszug aus dem Katasterplan von 1970 ausstellen.
- Holen Sie eine vorherige Genehmigung ein: Wenn Sie die Nutzung eines Lokals ändern möchten, verlassen Sie sich nicht auf die spätere Nutzung. Reichen Sie auch dann einen Genehmigungsantrag bei der Gemeinde ein, wenn das Lokal jahrzehntelang bewohnt war.
- Vereinbaren Sie eine Garantieklausel: Lassen Sie im Kaufvertrag eine Klausel aufnehmen, in der der Verkäufer garantiert, dass das Lokal am 1. Januar 1970 zu Wohnzwecken genutzt wurde. So sind Sie im Streitfall abgesichert.
- Holen Sie rechtlichen Rat ein: Bei Unklarheiten oder komplexen Situationen (z. B. bei mehreren aufeinanderfolgenden Nutzungen) wenden Sie sich an einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Er kann die Erfolgsaussichten eines Genehmigungsantrags beurteilen und Sie bei den Verfahren unterstützen.

