Décision de référence : cc • N° 12-13.662 • 2013-02-19 • Consulter la décision →
Stellen Sie sich vor: Sie sind Eigentümer eines Geschäftsraums in Saint-Laurent-du-Var. Ihr Mieter, eine Gesellschaft, wird in bail commercial et liquidation judiciaire">Liquidation judiciaire versetzt. Seit dem Urteil nutzt er die Räume weiter, zahlt aber keine Miete mehr. Was tun? Abwarten? Sofort handeln? Die Antwort ist nicht so einfach. Die Cour de cassation hat in einem Urteil vom 19. Februar 2013 eine entscheidende Frage geklärt: Die Dreimonatsfrist für die Klage auf Kündigung des Mietvertrags beginnt mit dem Eröffnungsurteil über die Liquidation judiciaire, auch wenn diese auf ein Verfahren der sauvegarde oder des redressement judiciaire folgt. Mit anderen Worten: Der Eigentümer muss drei Monate warten, bevor er die Kündigung des Mietvertrags wegen Nichtzahlung der nach dem Urteil fälligen Mieten verlangen kann.
Die Fakten: eine alltägliche Geschichte
Herr X, Eigentümer eines Gebäudes in Antibes, hatte einen Gewerbemietvertrag mit einer Gesellschaft abgeschlossen. Diese wurde am 10. Januar 2010 in redressement judiciaire versetzt, das Verfahren wurde am 15. März 2010 in Liquidation judiciaire umgewandelt. Bereits am 20. März stellte Herr X fest, dass die Gesellschaft die seit dem Liquidationsurteil geschuldeten Mieten nicht gezahlt hatte. Er verklagte den Liquidator vor dem tribunal de commerce von Antibes auf Kündigung des Mietvertrags. Der Liquidator wandte ein, die Klage sei verfrüht: Artikel L. 641-12 des code de commerce schreibe eine Frist von drei Monaten ab dem Eröffnungsurteil vor. Herr X entgegnete, der Fristbeginn müsse das Umwandlungsurteil sein, nicht das Redressement-Urteil. Das Berufungsgericht von Aix-en-Provence gab ihm recht: Die Frist beginne mit dem Liquidationsurteil, da zu diesem Zeitpunkt die Verpflichtung zur Zahlung der nachfolgenden Mieten entstehe. Doch die Cour de cassation hob das Urteil auf: Der Fristbeginn sei das ursprüngliche Eröffnungsurteil (das Redressement), da der Artikel auf das erste Eröffnungsurteil eines Insolvenzverfahrens verweise. Ergebnis: Herr X hatte zu früh gehandelt, seine Klage war unzulässig. Eine typische Enttäuschung für Vermieter, die diese Feinheit nicht kennen.
Die Argumentation des Gerichts – entschlüsselt
Die Cour de cassation stützt sich auf Artikel L. 641-12, 3°, des code de commerce. Diese Vorschrift sieht vor, dass der Vermieter die Kündigung des Mietvertrags wegen Nichtzahlung der Mieten und Nebenkosten verlangen kann, die auf eine Nutzung nach dem Liquidationsurteil entfallen, jedoch erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten ab dem Eröffnungsurteil. Die Frage war: Welches Eröffnungsurteil? Das der sofortigen Liquidation oder das des vorherigen Verfahrens (sauvegarde oder redressement) im Falle einer Umwandlung? Das Gericht antwortet: Der Fristbeginn ist das erste Eröffnungsurteil eines Insolvenzverfahrens, sei es eine sauvegarde, ein redressement oder eine sofort ausgesprochene Liquidation. Klar gesagt: Wenn ein Unternehmen vom redressement in die Liquidation übergeht, beginnt die Dreimonatsfrist mit dem Datum des Redressement-Urteils. Achtung jedoch: Dies betrifft nur die Mieten nach dem Liquidationsurteil. Frühere Mieten unterliegen weiterhin dem Regime der angemeldeten Forderungen. Was nur wenige wissen: Diese Frist ist zwingend; der Richter kann sie nicht außer Acht lassen. Ziel ist es, dem Liquidator Zeit zu geben, die Fortführung oder Einstellung der Tätigkeit zu organisieren.
Was das für Sie konkret ändert
Wenn Sie vermietender Eigentümer sind: Notieren Sie sich ab dem Liquidationsurteil das Datum des ersten Eröffnungsurteils (auch wenn es ein Redressement war). Warten Sie drei Monate ab diesem Datum, bevor Sie den Liquidator auf Kündigung verklagen. Beispiel: Wenn das Redressement vom 1. März 2022 und die Liquidation vom 1. Juni 2022 datiert, können Sie erst ab dem 1. Juni 2022 klagen (drei Monate nach dem Redressement). Bei sofortiger Liquidation (1. März 2022) können Sie ab dem 1. Juni 2022 klagen. Wenn Sie Mieter in Liquidation sind: Diese Frist schützt Sie vor einer zu schnellen Räumung. Sie können innerhalb von drei Monaten einen Übernahmeplan aushandeln oder die Mieten begleichen. Wenn Sie Wohnungseigentümer sind: Der gleiche Grundsatz gilt für nach dem Urteil fällige, nicht gezahlte Wohngeldbeiträge. Konkretes Beispiel: In Antibes verlor ein Eigentümer eines Geschäftsraums drei Monatsmieten (5.400 € bei einer Miete von 1.800 €/Monat), weil er zu früh klagte. In meiner Praxis gab es Fälle, in denen der Liquidator die Unzulässigkeit einwandte und der Vermieter das Ende der Frist abwarten und erneut klagen musste, mit zusätzlichen Kosten.
Vier Tipps, um solche Streitigkeiten zu vermeiden
- Überprüfen Sie das Datum des ersten Eröffnungsurteils: Fordern Sie beim Greffe des tribunal de commerce den Kbis-Auszug Ihres Mieters an. Notieren Sie das Datum des ersten Urteils, auch bei Umwandlung.
- Berechnen Sie die Dreimonatsfrist genau: Sie läuft von Datum zu Datum. Verwenden Sie einen Kalender und addieren Sie 3 Monate. Beispiel: Urteil vom 15. Januar → Fristende am 15. April.

